Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Widerruf, Vergleich, Verspätung, Wiedereintritt in mündliche Verhandlung, Zurückweisung verspäteteten Vorbringens, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht, Zwischenhandel, Weiterverkauf, Haftung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 156 Abs. 1, 296a, 531 ZPO; §§ 823, 524 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 ProdHG
Widerruf, Vergleich, Verspätung, Wiedereintritt in mündliche Verhandlung, Zurückweisung verspäteteten Vorbringens, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht, Zwischenhandel, Weiterverkauf, Haftung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einführung eines neuen Vortrages mit dem Widerruf eines bedingten Vergleichs in den Rechtsstreit ohne Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler; Deliktische Haftung des Zwischenhändlers gegenüber dem gewerblichen Verwender im Fall des ...
- Judicialis
ZPO § 156 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 524 Abs. 1; ; BGB § 823; ; ProdHG § 1 Abs. 1 S. 2
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ProdHaftG § 1; BGB § 823; ZPO § 156 Abs. 1; ZPO § 296 a; ZPO § 531
Voraussetzungen für Kontrollpflicht eines Zwischenhändlers für Fehlerfreiheit des Produkts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von neuem Vortrag nach Widerruf eines bedingten Vergleichs - Haftung des Zwischenhändlers gegenüber dem gewerblichen Verwender für die Fehlerhaftigkeit von Thermostaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 19.12.2003 - 23 O 214/03
- OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1444
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
Denn der Rechtsstreit fällt in der Berufungsinstanz mit allen aktenkundigen Vorträgen zur Entscheidung an (BGH NJW 2004, S. 1876). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93
Begriff der Eigentumsverletzung
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 9 U 45/04
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Beklagten um eine Großhändlerin (…BGH NJW 1981, S. 1269) oder um eine Einzelhändlerin (BGH VersR 1994, S. 319) handelt; dies schon deswegen, weil die Sachverhalte jeweils vergleichbar sind und nicht die ggf. fließende bzw. eher zufällige Abgrenzung, ob der Weiterverkäufer Groß- oder Einzelhändler ist, über das Ergebnis entscheiden kann.
- OLG Stuttgart, 16.06.2009 - 12 U 206/08
Feststellung eines Schadenersatzanspruchs: Pflicht eines Händlers zur …
Eine Pflicht des Händlers zur Untersuchung der vertriebenen Ware auf Fehler besteht nur im Ausnahmefall, insbesondere wenn bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekannt geworden sind oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahe legen (BGH NJW 1994, 517, 519; OLG Celle NJW-RR 2006, 526, 527; OLG Hamm VersR 2005, 1444; vgl. für vertragliche Ansprüche auch BGH NJW 1968, 2238).