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OLG Hamm, 20.07.2012 - I-15 W 486/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern , S. 56 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB § 2113
Mitwirkung des Nacherben bei der Löschung eines Grundpfandrechts - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §2113
Mitwirkung des Nacherben bei der Löschung eines Grundpfandrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschung einer auf einem Grundstück liegenden Belastung bei Eintragung eines Nacherbenvermerks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 19
Mitwirkung des Nacherben bei der Löschung eines Grundpfandrechts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschungszustimmung
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 56 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB § 2113
Mitwirkung des Nacherben bei der Löschung eines Grundpfandrechts
Verfahrensgang
- AG Hagen - HL-1367
- OLG Hamm, 20.07.2012 - I-15 W 486/11
Papierfundstellen
- DNotZ 2012, 850
- FamRZ 2013, 581
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83
Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2012 - 15 W 486/11
Auch § 2113 Abs. 2 BGB schützt den Nacherben nur vor solchen Verfügungen, die geeignet sind, sein Recht zu beeinträchtigen oder zu vereiteln (BGH NJW 1985, 382, 282).