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   OLG Hamm, 20.07.2015 - I-20 W 19/15   

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https://dejure.org/2015,22046
OLG Hamm, 20.07.2015 - I-20 W 19/15 (https://dejure.org/2015,22046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2015 - I-20 W 19/15 (https://dejure.org/2015,22046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - I-20 W 19/15 (https://dejure.org/2015,22046)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Wasserschaden

  • ra.de
  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Leitungswasserschaden und Wechsel der Gebäudeversicherung - Welche Versicherung muss leisten?

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Leitungswasserschaden: Ansprüche auch bei Weiterentwicklung des Schadens nach Übergang der Versicherung auf einen neuen Eigentümer und nach Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB 2008 § 3 Nr. 3
    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Wasserschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solange es tropft, muss die Versicherung zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leitungswasserschaden bei einem Wechsel des Gebäudeversicherers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leitungswasserschaden bei einem Wechsel des Gebäudeversicherers

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Wenn es tropft, muss gezahlt werden - Zeitpunkt des Versicherungsfalles bei Nässeschäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt des Versicherungsfalles bei Nässeschäden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 357
  • NZM 2016, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2015 - 20 W 19/15
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann deshalb annehmen, der neue Versicherer stehe für sämtliche Nässeschäden ein, die der Versicherungsnehmer in versicherter Zeit entdeckt (vgl. dazu Felsch, r+s 2014, 313, 324 f).
  • OLG Celle, 10.05.2012 - 8 U 213/11

    Rechtsfolgen bei fehlendem Nachweis des Zeitpunkts eines Leitungswasserschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2015 - 20 W 19/15
    Entgegen der vom Landgericht (und etwa OLG Celle, r+s 2012, 493) vertretenen Ansicht lässt sich für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls iSd § 3 Ziffer 3 VGB deshalb nicht allein darauf abstellen, wann die erste Rohrundichtigkeit im Sinne einer "Erstschädigung" eingetreten ist.
  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2015 - 20 W 19/15
    Solange der Versicherungsnehmer das bedingungsgemäße Sachverständigenverfahren verlangen kann, besteht ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Einstandspflicht dem Grunde nach, weil zu erwarten ist, dass mit einem solchen Sachverständigenverfahren ein weiterer Rechtsstreit im Ergebnis vermieden wird (BGH, VersR 1986, 675).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung:

    Die genannten Bestimmungen der VGB 2001 geben dem Versicherungsnehmer keinen Anlass für die Annahme, Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden werde nur dann gewährt, wenn in versicherter Zeit zugleich auch die bedingungsgemäßen Voraussetzungen eines Rohrbruchschadens erfüllt sind (vgl. OLG Hamm r+s 2015, 451 Rn. 18; so auch KG VersR 2016, 325).

    Die strikte Unterscheidung der Versicherungsfälle Rohrbruch und Leitungswasserschaden in § 4 VGB 2001 legt ihm vielmehr nahe, es komme für die Entschädigung des letztgenannten Schadens auf den Rohrbruchschaden und dessen - auch zeitliche - Voraussetzungen nicht an (so auch OLG Hamm r+s 2015, 451 Rn. 18).

    Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer entsteht nach den vorgenannten Bedingungen der Eindruck, er genieße in Bezug auf von ihm nach Vertragsschluss entdeckte Leitungswasserschäden umfassenden Versicherungsschutz, weil es für die zeitliche Festlegung des Versicherungsfalles nicht auf den Beginn des schädigenden Vorgangs, sondern auf die Entdeckung des Schadens ankommt (so auch OLG Schleswig NJW 2015, 2431 Rn. 22; OLG Hamm r+s 2015, 451 Rn. 18; Hoenicke in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 3. Aufl. § 4 Rn. 20; Schwintowski, VuR 2012, 374, 375).

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15

    Immobilien- bzw. Betriebsinhaltsversicherung - Deckungsschutz bei Wasserschaden

    Es besteht dann ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Einstandspflicht dem Grunde nach, weil zu erwarten ist, dass mit einem solchen Sachverständigenverfahren ein weiterer Rechtsstreit im Ergebnis vermieden wird (vgl. BGH Urt. v. 17.12.1997 - IV ZR 136/96, BGHZ 137, 319 = juris Rn. 6; BGH Urt. v. 16.4.1986 - IVa ZR 210/84, r+s 1986, 185 = juris Rn. 8 ff.; BGH Urt. v. 7.3.1966 - II ZR 225/63, VersR 1966, 673 = juris Rn. 8; Senat Beschl. v. 20.7.2015 - 20 W 19/15, r+s 2015, 451 = juris, Rn. 29; Senat Urt. v. 15.11.1991 - 20 U 117/91, r+s 1992, 61 = juris Rn. 8; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 256 Rn. 7a; Bacher, in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Vorwerk/Wolf, 35. Edition, Stand: 01.01.2020, § 256 Rn. 26; siehe auch allgemein zur fehlenden Subsidiarität im Falle von Klagen gegen Versicherer BGH Urt. v. 15.3.2006 - IV ZR 4/05, VersR 2006, 830 Rn. 19 m. w. N.) .
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