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   OLG Hamm, 20.08.2009 - 22 U 167/08   

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https://dejure.org/2009,34472
OLG Hamm, 20.08.2009 - 22 U 167/08 (https://dejure.org/2009,34472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2009 - 22 U 167/08 (https://dejure.org/2009,34472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2009 - 22 U 167/08 (https://dejure.org/2009,34472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 464 Abs. 2; BGB § 465
    Wirksamkeit der einvernehmlichen Aufhebung eines Kaufvertrages über Wohnungseigentum wegen unterbliebener Erklärung des Verzichts auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 22 U 167/08
    Die Vereinbarung des Rücktrittsvorbehaltes war hier auch nicht deshalb ausnahmsweise trotz § 465 BGB zulässig, weil die Kaufvertragsparteien "auf bestimmter Tatsachengrundlage von der sicheren Erwartung ausgegangen" (vgl. BGHZ 110, 230, Juris-Rn. 16) wären, die vorkaufsberechtigten Kläger würden von ihrem Recht keinen Gebrauch machen.
  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 65/94

    Schweigen auf ein Angebot als Annahme

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 22 U 167/08
    Etwas anderes kann sich aber aus der Vorgeschichte, insbesondere "einverständlicher und alle wichtigen Punkte betreffender Vorverhandlungen" (vgl. BGH NJW 1995, 1281), ergeben.
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 22 U 167/08
    Diese zutreffende Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH JZ 1987, 566, Juris-Rn. 25) und weiterer Kommentarliteratur (vgl. Palandt/Putzo Rn. 3/4 zu § 465).
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