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   OLG Hamm, 20.08.2014 - I-3 U 149/13   

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https://dejure.org/2014,55074
OLG Hamm, 20.08.2014 - I-3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,55074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2014 - I-3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,55074)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2014 - I-3 U 149/13 (https://dejure.org/2014,55074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 843 Abs. 1
    Berechnung des Erwerbsschadens eines aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements massiv körperlich und geistig Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.08.1990 - 6 U 114/89

    Umfang der Ersatzpflicht; Mehraufwendungen aufgrund von unfallbedingter

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13
    Bei der Beschäftigung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM geht es nach der Auffassung des Senates jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von Geburt an eine Schwerstschädigung vorliegt, nicht um das Erreichen eines einem Erwerbstätigen nahekommenden Zustandes mit dem Ziel, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erreichen und so die schadensbedingte Beeinträchtigung im Erwerbsleben des Klägers auszugleichen, sondern vielmehr darum, seine Lebensführung in Bezug auf soziale Kontakte und die Strukturierung eines Tagesablaufes mit zu erledigenden Aufgaben und sinnvoller, das Selbstwertgefühl stärkender Beschäftigung unter Berücksichtigung seiner geburtsbedingten Schwerstbehinderung der eines Gesunden anzunähern (so auch OLG Oldenburg, Urteil von 05.06.2013 - 5 U 76/12, Rz. 73 f. juris; OLG Hamm, VersR 1992, 459).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13
    Hierzu gehören alle schädigungsbedingten Mehraufwendungen für die persönliche Lebensführung, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Geschädigten infolge des körperlichen Dauerschadens entstehen, die also die Lebensführung des Geschädigten wieder der des Gesunden annähern sollen (z.B. BGH, NJW 1982, 757).
  • OLG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 U 76/12
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13
    Bei der Beschäftigung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM geht es nach der Auffassung des Senates jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von Geburt an eine Schwerstschädigung vorliegt, nicht um das Erreichen eines einem Erwerbstätigen nahekommenden Zustandes mit dem Ziel, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erreichen und so die schadensbedingte Beeinträchtigung im Erwerbsleben des Klägers auszugleichen, sondern vielmehr darum, seine Lebensführung in Bezug auf soziale Kontakte und die Strukturierung eines Tagesablaufes mit zu erledigenden Aufgaben und sinnvoller, das Selbstwertgefühl stärkender Beschäftigung unter Berücksichtigung seiner geburtsbedingten Schwerstbehinderung der eines Gesunden anzunähern (so auch OLG Oldenburg, Urteil von 05.06.2013 - 5 U 76/12, Rz. 73 f. juris; OLG Hamm, VersR 1992, 459).
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