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   OLG Hamm, 20.08.2015 - I-5 U 2/15   

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https://dejure.org/2015,39823
OLG Hamm, 20.08.2015 - I-5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,39823)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2015 - I-5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,39823)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2015 - I-5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,39823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumsverhältnisse bei Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 912 BGB
    Eigentumsverhältnisse bei Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäude steht auf mehreren Grundstücken: Wer ist Eigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eigentümer eines infolge rechtmäßigen Überbaus errichteten Hauses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigentümer eines infolge rechtmäßigen Überbaus errichteten Hauses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 724
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Dies sind Ansprüche gemäß § 194 Abs. 1 BGB, also Rechte, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (vgl. BGH NJW 2006, 1969 ff).

    Die Klage auf Feststellung von Alleineigentum der Erbengemeinschaft ist im Rahmen von § 2039 BGB gleichwohl möglich, wenn - wie hier - auf diesem verfahrensrechtlichen Wege in der Sache ein Nachlassanspruch durchgesetzt werden soll (vgl. für eine Vollstreckungsgegenklage BGH NJW 2006, 1969, Rn. 12 f. zitiert nach juris u. Palandt-Weidlich, § 2039 BGB Rdnr. 7).

  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Die feststellbaren objektiven Umstände sind, wenn sich die Absicht und das Interesse des Erbauers nicht mehr feststellen lassen, für die Bestandteilszuordnung des Grenzgebäudes maßgeblich (vgl. BGHZ 64, 333 ff; BGHZ 110, 298 ff, Palandt-Bassenge, a.a.O., § 912 BGB Rn. 14).
  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03

    Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Insoweit besteht zwischen dem rechtmäßigen und dem gesetzlich geregelten gutgläubigen Überbau kein Unterschied (BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 243/03 -, BGHZ 157, 301-309, Rn. 10 mit weiteren instruktiven Nachweisen).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Die feststellbaren objektiven Umstände sind, wenn sich die Absicht und das Interesse des Erbauers nicht mehr feststellen lassen, für die Bestandteilszuordnung des Grenzgebäudes maßgeblich (vgl. BGHZ 64, 333 ff; BGHZ 110, 298 ff, Palandt-Bassenge, a.a.O., § 912 BGB Rn. 14).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Der Kläger hat an der Prozessführung ein schutzwürdiges Eigeninteresse, weil die Entscheidung Einfluss auf seine eigene Rechtslage hat (vgl. BGH NJW 2009, 1213 -Rdnr. 21 zitiert nach juris).
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