Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3839
OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01 (https://dejure.org/2001,3839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2001 - 27 U 54/01 (https://dejure.org/2001,3839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2001 - 27 U 54/01 (https://dejure.org/2001,3839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 170 Abs. 2; InsO § 171 Abs. 1
    Keine Feststellungspauschale bei Kündigung einer Lebensversicherung durch Sicherungsnehmer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlung der Feststellungspauschale gegenüber Absonderungsberechtigten - Rechte aus abgetretenem Lebensversicherungsvertrag - Inanspruchnahme der Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ditmar-weis.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenpauschalen für die Insolvenzmasse bei Verwertung von Lebensversicherungen (Ditmar Weis)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 50
  • VersR 2002, 1121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Da - a) - außerdem die Abtretung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag zum Besitz der Beklagten am Versicherungsschein als Legitimationspapier gemäß § 808 Abs. 1 BGB führte, so daß die Sicherungsabtretung eher in die Nähe eines rechtsgeschäftlichen Besitzpfandrechtes rückte, zumal infolge der konstitutiven Anzeige der Abtretung (BGH NJW 1997, 2747; 1991, 559; Versicherungsrecht 1992, 561) von vornherein die tatbestandlichen Voraussetzungen der rechtsgechäftlichen Bestellung eines Pfandrechtes nach § 1274, 1280 BGB erfüllt waren, und - b - diese Sachlage vergleichbar ist mit derjenigen eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstandes außerhalb des Besitzes des Konkursverwalters, an dem dieser kein Verwertungsrecht hat, und - c - schließlich auch kein praktisches Bedürfnis für die Einziehung und Verwertung der Versicherungsleistung durch den Kläger nach der Insolvenzeröffnung bestand, hält der Senat in der Gesamtschau der vorstehenden Erwägungen dafür, dem Kläger in diesem Fall ein Verwertungsrecht zu versagen.
  • BGH, 19.02.1992 - IV ZR 111/91

    Absolute Unwirksamkeit der Abtretung von Versicherungsansprüchen bei fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Da - a) - außerdem die Abtretung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag zum Besitz der Beklagten am Versicherungsschein als Legitimationspapier gemäß § 808 Abs. 1 BGB führte, so daß die Sicherungsabtretung eher in die Nähe eines rechtsgeschäftlichen Besitzpfandrechtes rückte, zumal infolge der konstitutiven Anzeige der Abtretung (BGH NJW 1997, 2747; 1991, 559; Versicherungsrecht 1992, 561) von vornherein die tatbestandlichen Voraussetzungen der rechtsgechäftlichen Bestellung eines Pfandrechtes nach § 1274, 1280 BGB erfüllt waren, und - b - diese Sachlage vergleichbar ist mit derjenigen eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstandes außerhalb des Besitzes des Konkursverwalters, an dem dieser kein Verwertungsrecht hat, und - c - schließlich auch kein praktisches Bedürfnis für die Einziehung und Verwertung der Versicherungsleistung durch den Kläger nach der Insolvenzeröffnung bestand, hält der Senat in der Gesamtschau der vorstehenden Erwägungen dafür, dem Kläger in diesem Fall ein Verwertungsrecht zu versagen.
  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00

    Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Allerdings wird der Regelungsinhalt einer gesetzlichen Norm nicht allein und ausschließlich aus dessen Wortlaut definiert; daneben kommt es maßgeblich auch auf den Sinn und Zweck der Regelung, mithin auf das gesetzgeberische Ziel an (vgl. dazu etwa BGH Versicherungsrecht 2001, 335 zur Auslegung von § 104 Abs. 1 SGB VII), zumal nach dem Abschlußbericht zu § 191 Abs. 2 des Gesetzentwurfes (aaO) "die Abgrenzung zwischen der angezeigten Forderungsabtretung und der Forderungsverpfändung, die nicht zu einem Verwertungsrecht des Verwalters führt (und darauf kommt es hier an), aus der Sicht des Ausschusses der Rechtsprechung überlassen" worden ist.
  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Diese Urkunde stellt sich nach § 11 ALB 86 wegen der Inhaberklausel als Legitimationspapier gemäß § 808 Abs. 1 BGB dar (BGH VersR 1999, 700; OLG Hamm VersR 1996, 615; Prölls/Martin, WG, 26. Auflage, § 11 Rdnr. 11) mit der Folge, daß der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit wird, wenn er an den Inhaber des Versicherungsscheins leistet, auch wenn dieser zum Empfang der Leistung nicht berechtigt ist.
  • BayObLG, 20.03.2000 - 3Z BR 124/99

    Schätzung des Unternehmenswerts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Zwar gehörte der Rückvergütungsanspruch aus der Lebensversicherung noch zur Masse, weil die Gemeinschuldnerin als Sicherungsgeber wirtschaftlicher Inhaber der abgetretenen Forderung blieb (vgl. BGH ZIP 2000, 885; ZIP 1996, 830, Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Band III, § 35 111, 1 a; Jaeger/Lent KU, 8. Auflage, § 48 Rdnr. 18; Staudinger/Busche, Kommentar zum BGB, 13. Bearbeitung 1999, Einleitung zu § 398 Rdnr. 96), bis die Beklagte als Sicherungsnehmer den Erlös aus der abgetretenen Forderung erhielt (Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung, 8. Auflage, Rdnr. 281, 783; Serick aaO § 35 III 2), so daß der Verwertungsakt der Beklagten an der wirtschaftlichen Zuordnung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag zunächst nichts änderte.
  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Da - a) - außerdem die Abtretung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag zum Besitz der Beklagten am Versicherungsschein als Legitimationspapier gemäß § 808 Abs. 1 BGB führte, so daß die Sicherungsabtretung eher in die Nähe eines rechtsgeschäftlichen Besitzpfandrechtes rückte, zumal infolge der konstitutiven Anzeige der Abtretung (BGH NJW 1997, 2747; 1991, 559; Versicherungsrecht 1992, 561) von vornherein die tatbestandlichen Voraussetzungen der rechtsgechäftlichen Bestellung eines Pfandrechtes nach § 1274, 1280 BGB erfüllt waren, und - b - diese Sachlage vergleichbar ist mit derjenigen eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstandes außerhalb des Besitzes des Konkursverwalters, an dem dieser kein Verwertungsrecht hat, und - c - schließlich auch kein praktisches Bedürfnis für die Einziehung und Verwertung der Versicherungsleistung durch den Kläger nach der Insolvenzeröffnung bestand, hält der Senat in der Gesamtschau der vorstehenden Erwägungen dafür, dem Kläger in diesem Fall ein Verwertungsrecht zu versagen.
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Zwar gehörte der Rückvergütungsanspruch aus der Lebensversicherung noch zur Masse, weil die Gemeinschuldnerin als Sicherungsgeber wirtschaftlicher Inhaber der abgetretenen Forderung blieb (vgl. BGH ZIP 2000, 885; ZIP 1996, 830, Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Band III, § 35 111, 1 a; Jaeger/Lent KU, 8. Auflage, § 48 Rdnr. 18; Staudinger/Busche, Kommentar zum BGB, 13. Bearbeitung 1999, Einleitung zu § 398 Rdnr. 96), bis die Beklagte als Sicherungsnehmer den Erlös aus der abgetretenen Forderung erhielt (Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung, 8. Auflage, Rdnr. 281, 783; Serick aaO § 35 III 2), so daß der Verwertungsakt der Beklagten an der wirtschaftlichen Zuordnung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag zunächst nichts änderte.
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Der Umstand, daß der Kläger womöglich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Absonderungsrecht der Beklagten an der Versicherungsleistung geprüft hat, weil er sich als vorläufiger Insolvenzverwalter auf die Sicherung der Masse zu beschränken hatte (vgl. BGH ZIP 2001, 296), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 319/94

    Versicherungsschein als Legitimationspapier - Rückforderungsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 27 U 54/01
    Diese Urkunde stellt sich nach § 11 ALB 86 wegen der Inhaberklausel als Legitimationspapier gemäß § 808 Abs. 1 BGB dar (BGH VersR 1999, 700; OLG Hamm VersR 1996, 615; Prölls/Martin, WG, 26. Auflage, § 11 Rdnr. 11) mit der Folge, daß der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit wird, wenn er an den Inhaber des Versicherungsscheins leistet, auch wenn dieser zum Empfang der Leistung nicht berechtigt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht