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   OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83   

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https://dejure.org/1983,5532
OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83 (https://dejure.org/1983,5532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.1983 - 15 W 220/83 (https://dejure.org/1983,5532)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - 15 W 220/83 (https://dejure.org/1983,5532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1984, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 18.03.1983 - 1 W 327/82

    Gegenstandsgleichheit von Grundgeschäft und Vollmacht; Geschäftswert der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83
    Kammergericht, Beschluß vom 18.3.1983, 1 W 327/82 Aus dem Tatbestand: Die Treuhandgesellschaft S.-GmbH ließ am 17.12.1980 ein an die zukünftigen Bauherren des Bauvorhabens B. in H. gerichtetes Angebot zum Abschluß eines Geschäftsbesorgungsvertrages notariell beurkunden.
  • BayObLG, 17.09.1980 - BReg. 3 Z 180/77

    Zur Bewertung von Grundstückskaufvertrag und mitbeurkundeter Abtretung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1983 - 15 W 220/83
    Als gegenstandsgleich im kostenrechtlichen Sinne werden grundsätzlich die sog. Durchführungserklärungen behandelt, die zwar materiell ein anderes Rechtsverhältnisbetreffen, die aber von einem Vertragsteil im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung abgegeben werden und gesetzlich zur Durchführung des Hauptgeschäfts notwendig sind (BayObLG, DNotZ 1982, 448 [= MittBayNot 1980, 221 ] und 1974, 115, 118 [= MittBayNot 1973, 227, 230]; OLG Frankfurt, DNotZ 1963, 566, 568; Rohsl Wedewer, Anm. III A zu § 44 KostG).
  • OLG Hamm, 04.01.1990 - 15 W 487/89

    Gebühren für die Prüfung der Einzahlungsrelfe

    Außer in der eben zitierten Entscheidung hat der Senat zum Abgeltungsbereich des § 149 KostO im einzelnen wiederholt in diesem Sinne Stellung genommen (vgl. etwa OLG Hamm Rpfleger 1965, 185 = JurBüro 1965, 305 ; DNotZ 1984, 448 ; DNotZ 1990, 324 ).
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