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OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe bei nicht hinreichender Aussicht auf Erfolg in der Hauptsache; Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe nach drei Jahren des getrennt Lebens; Wirtschaftliche Nachteile als Nachteile im Sinne der Härteklausel gem. § ...
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 1566 Abs. 2; ; BGB § 1568
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1566 Abs. 2 § 1568
In der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners mit Erreichen des Rentenalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Detmold - 15 F 28/04
- OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 647/80
Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05
Es entspricht ganz einhelliger Auffassung, dass nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres eine Verpflichtung zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr besteht (BGH FamRZ 1982, 252). - OLG Düsseldorf, 02.05.1980 - 6 UF 21/80
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05
Die von der Antragsgegnerin angeführten wirtschaftlichen Nachteile reichen als Härtegrund im Sinne des § 1568 BGB nicht aus (OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 780).