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   OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05   

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https://dejure.org/2005,15809
OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05 (https://dejure.org/2005,15809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2005 - 6 UF 64/05 (https://dejure.org/2005,15809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 6 UF 64/05 (https://dejure.org/2005,15809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe bei nicht hinreichender Aussicht auf Erfolg in der Hauptsache; Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe nach drei Jahren des getrennt Lebens; Wirtschaftliche Nachteile als Nachteile im Sinne der Härteklausel gem. § ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 1566 Abs. 2; ; BGB § 1568

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1566 Abs. 2 § 1568
    In der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners mit Erreichen des Rentenalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 15 F 28/04
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 647/80

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05
    Es entspricht ganz einhelliger Auffassung, dass nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres eine Verpflichtung zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr besteht (BGH FamRZ 1982, 252).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1980 - 6 UF 21/80
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 6 UF 64/05
    Die von der Antragsgegnerin angeführten wirtschaftlichen Nachteile reichen als Härtegrund im Sinne des § 1568 BGB nicht aus (OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 780).
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