Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH wegen Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil
- Judicialis
AktG § 246 Abs. 1; ; ZPO § 857 Abs. 5; ; BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 426; ; BGB § 769; ; BGB § 775; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 34 Abs. 3; ; HGB § 266 Abs. 3; ; HGB § 272
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH wegen Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abfindung, Ausschluss, Einziehung, Gesellschafterbeschluss, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Mitgesellschafter, Nichtigkeitsgründe, Satzung
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.11.2007 - 45 O 23/07
- OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
- BGH, 05.04.2011 - II ZR 263/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 3 U 15/08
Anspruch eines Gesellschafters auf Freistellung von der Mithaftung für eine …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der Kläger über eine Vollstreckungsgegenklage (I-3 U 15/08) bleiben in diesem Zusammenhang ebenfalls außer Betracht, da mit ihnen nicht innerhalb von 6 Wochen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgewendet wurden.Der Senat teilt auch nicht die vom OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 01. Juli 2008 (I-3 U 15/08) vertretene Auffassung, die Zwangsvollstreckung sei treuwidrig erfolgt, weil die Kläger von der Beklagten Befreiung von ihrer Haftung gegenüber dem Darlehensgläubiger verlangen und diesen Befreiungsanspruch auch gegen den Mehrheitsgesellschafter geltend machen können.
Die vorliegende Entscheidung weicht teilweise von tragenden Erwägungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 01. Juli 2008 (I-3 U 15/08) ab.
- BGH, 19.06.2000 - II ZR 73/99
Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils bei Pfändung
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
Nach § 34 Abs. 3 GmbH-Gesetz ist ein Einziehungsbeschluss dann nichtig, wenn bereits bei Beschlussfassung über die Einziehung feststeht, dass die geschuldete Abfindung aus dem freien Vermögen der Gesellschaft nicht geleistet werden kann und der Beschluss nicht klarstellt, dass die Zahlung nur bei Vorhandensein ungebundenen Vermögens erfolgen darf (BGHZ 144, 365, 369 f). - BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97
Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
Die Ausschließung von Gesellschaftern erfolgt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich nach einer entsprechenden Beschlussfassung im Wege der Ausschlussklage (BGH ZIP 1999, 1843). - BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01
Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
Insbesondere ist die Verknüpfung der Ausschließung mit der Abfindung dann nicht gegeben, wenn die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass der Gesellschafter seine Gesellschafterstellung unabhängig von der Abfindungszahlung mit sofortiger Wirkung verliert (BGH NZG 2003, 871).
- OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
Wirksamkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH
Unter diesen Umständen steht dem Interesse des Schuldners am Fortbestehen seiner Gesellschafterstellung kein schutzwürdiges Interesse des vollstreckenden Gläubigers gegenüber (vgl. Senat, Urteil vom 20.10.2008, 8 U 4/08).