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   OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17   

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https://dejure.org/2017,43957
OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,43957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,43957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,43957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bindung an Parteianträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitlicher Umfang der Bindung des Gerichts an die gestellten Anträge; Entscheidung des Gerichts nach unterbliebener Stellung eines Sachantrags im Hinblick auf die vom Gericht bejahte Prozessunfähigkeit des Beklagten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Fehlt es - wie vorliegend - an einer Antragstellung des Klägers im letzten Verhandlungstermin am 09.11.2016, so darf kein Urteil über den Klageanspruch ergehen (vgl. BAG NJW 1971, 1332).
  • RG, 30.11.1922 - IV 102/22

    Besonderer Vertreter für den Prozess

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Hierbei wird einerseits zu berücksichtigen sein, dass eine solche Bestellung ggf. auch in Betracht kommen könnte, wenn der Beklagte erst im Laufe des Prozesses prozessunfähig geworden sein sollte (so schon RG, Urteil vom 30.11.1922, - IV 102/22 - Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 57, Rn. 3, m. w. N.).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Das Rechtsmittel einer Partei, die sich dagegen wendet, dass sie in der Vorinstanz zu Unrecht als prozessunfähig behandelt worden sei, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (BGH, MDR 1996, 410 f.).
  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17
    Zudem wird zu beachten sein, dass zugleich eine Unterbrechung gem. § 244 ZPO in Betracht kommt (vgl. BGHZ 30, 112 ff.; Zöller-Greger, a.a.O., § 241, Rn. 1).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18

    Erbengemeinschaft: Kündigung eines Pachtvertrages über ein zum Nachlass

    Hierbei steht der Annahme einer etwaigen Unterbrechung gem. § 241 ZPO vorliegend nicht § 246 ZPO entgegen, da diese Vorschrift im Falle eines sich selbst gem. § 78 Abs. 4 ZPO vertretenden Rechtsanwalts nicht zur Anwendung gelangt (OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 2017 - I-9 U 3/17 vgl. Zöller-Greger, a.a.O., § 246, Rn. 2 a) m. w. N.).
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