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OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz, Vorbelastungen
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos; …
Vorsätzlich rücksichtslos handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinwegsetzt, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, lediglich den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (Beschluss des hiesigen 3. Senats für Strafsachen vom 20. November.1997 in 3 Ss 1114/97 mit weiteren Nachweisen;… Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 14 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05
Vorbelastung; darlegung; Tatgericht; Prüfung durch das Revisionsgericht
Insoweit hat das Landgericht ausreichende Feststellungen zu der Motivlage des Angeklagten getroffen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 -).Das Landgericht hätte die sich aus dem Verkehrszentralregister ergebenden Vorbelastungen des Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in zwei Fällen, der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit verkehrswidrigen Reifen in zwei Fällen, des Überholens im Überholverbot und des Verursachens eines Unfalls durch verkehrswidriges Wenden auf der Straße nur dann zu seinem Nachteil verwenden dürfen, wenn es die Rechtskraft der zugrunde liegenden Bußgeldbescheide bzw. der zugrundeliegenden gerichtlichen Bußgeldentscheidungen mitgeteilt hätte (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 -, Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. § 46 Rdnr. 38 f.).