Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Begründung der Gesamtstrafe, Einwilligung, selbständige Festsetzung der Einzelstrafen, formelhafte Begründung, Gesamtstrafe, Mitteilung der Einzelstrafen, Mitteilung des Strafrahmens, Tatmehrheit
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 …
Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98
Eine rechtswirksame Einwilligung kann nämlich nur dann angenommen werden, wenn sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt worden ist, der Geschädigte namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen des zu erwartenden tätlichen Angriffs hatte (BGHSt 4, 88, 90).Solche aus Feindseligkeit geborenen körperlichen Auseinandersetzungen sind aber erfahrungsgemäß mit ernsten Gefahren für Leib oder Leben der Beteiligten verbunden, so dass ihnen bereits deshalb die rechtliche Billigung nach der für das Zusammenleben der Menschen grundlegenden sittlichen Ordnung überhaupt zu versagen ist (BGHSt 4, 88, 91; OLG Hamm, JMBl NW 1964, 128, 129).
- LG Köln, 10.11.1989 - 111-19/89
Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98
Sie bergen durch die heute verbreitete Bereitschaft zum Einsatz von Waffen im Rahmen körperlicher Auseinandersetzungen zudem das ganz erhebliche und im vorliegenden Fall auch verwirklichte Risiko der Eskalation im Hinblick auf das Eintreten schwerwiegender (vgl. dazu instruktiv den Fall OLG Köln, MDR 1990, 1033) Verletzungen in sich. - BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98
Unter den Senaten des Bundesgerichtshofs ist nämlich insbesondere streitig, ob Urteile, in denen die gebotene Bildung von Einzelstrafen unterlassen worden ist, Oberhaupt gesamtstrafenfähig sein können und ob die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtstrafe deshalb entfällt, weil den Urteilsgründen die Einzelstrafen nicht zu entnehmen sind (BGH, Urteil vom 12.08.1998 - 3 StR 537/97, EBE/BGH 1998 S. 306, 307).
- OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung, …
Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die verhängten Einzelstrafen müssen sich aus dem Urteil selbst ergeben (Senat, Urteil vom 23.09.1998 - 3 Ss 320/98 OLG Hamm - Beschluß vom 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98 OLG Hamm -).