Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsanwalts- und Notargehilfin als Betreuerin, Betreuervergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVormVG § 1
Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete Rechtsanwalts- und Notargehilfin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreuer; Rechtsanwalts- und Notargehilfe; Rechtsanwaltskammer; Fortbildung zum Bürovorsteher; Vergütungsanspruch
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele - 3 XVII J 54
- LG Essen - 7 T 171/00
- OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 313
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium
Einer Hochschulausbildung ist eine Ausbildung nur dann vergleichbar, wenn sie Fachkenntnisse im Rahmen einer Ausbildung vermittelt, die in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 32; OLG Hamm BtPrax 2002, 125).Dem entspricht es, dass auch in anderen Fällen, in denen die in einer Ausbildung vermittelten juristischen Kenntnisse nicht denen eines juristischen Hochschulstudiums entsprechen, gleichwohl eine Vergütung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG zuerkannt worden ist, z.B. bei einer Rechtsanwalts- und Notargehilfin (OLG Hamm BtPrax 2002, 125).
- OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des …
Dieses hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. November 2001 (15 W 103/01) für eine nach dem 1. Januar 1999 erfolgte Betreuerbestellung näher begründet (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-FER 2001, 312). - LG Saarbrücken, 21.10.2020 - 5 T 343/20 Damit gemeint ist ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule (Zweibrücken OLGRp 2004, 342; Hamm BtPrax 2002, 125; Düsseldorf FamRZ 2000, 1309; Braunschweig BtPrax 2000, 130).
- LG Saarbrücken, 16.10.2020 - 5 T 314/20 Damit gemeint ist ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule (Zweibrücken OLGRp 2004, 342; Hamm BtPrax 2002, 125; Düsseldorf FamRZ 2000, 1309; Braunschweig BtPrax 2000, 130).