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   OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01   

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https://dejure.org/2003,5977
OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01 (https://dejure.org/2003,5977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2003 - 24 U 195/01 (https://dejure.org/2003,5977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 (https://dejure.org/2003,5977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung und ersparte Aufwendungen nach Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsabrechnung: Was ist ein Füllauftrag? (IBR 2006, 435)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsabrechnung: Welche Kosten sind abzuziehen? (IBR 2006, 486)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1310
  • ZfBR 2006, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    "Füllaufträge" können auch vorliegen, wenn sie später als derjenige in Rede stehende Auftrag ausgeführt werden, der gekündigt worden ist (vgl. BGH, Urteil 28.10.1999, VII ZR 326/98; BGH, Urteil vom 21.12.1995, VII ZR 198/94; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2003, 24 U 195/01; Kniffka-Schmitz, ibr-online-Kommentar, a.a.O., ,§ 648 n.F., Rn 104 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 31 mwN; vgl. auch Palandt-Sprau, a.a.O., § 649, Rn 11).
  • OLG Celle, 01.11.2012 - 16 U 200/11

    Ausführungsplanung widersprüchlich: Auftragnehmer kann kündigen!

    Allerdings ist hier zu beachten, dass von einem "Füllauftrag" nur ausgegangen werden kann, wenn ein Unternehmen zumindest im Grenzbereich von 100 % ausgelastet ist (OLG Hamm, IBR 2006, 435).
  • OLG Dresden, 29.06.2022 - 22 U 1689/20

    Anderweitige Verwendung der Arbeitskraft - Füllaufträge bei Auftragsvolumen über

    Ist der Betrieb des Unternehmers in der Lage gewesen, zur gleichen Zeit neben dem gekündigten Werkvertrag auch noch andere Aufträge auszuführen, die ihm unabhängig von der Kündigung von Dritten erteilt wurden, wovon in der Regel auszugehen ist, sind die Erträge aus diesen Aufträgen nicht anzurechnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2019 - I-22 U 62/18 -, juris Rn. 269; OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 -, juris Rn. 98 ff.; Busche, in: MünchKomm BGB, 8. Aufl. 2020, § 648 Rn. 27; Peters, a.a.O., § 648 BGB Rn. 40).
  • OLG Hamburg, 26.04.2019 - 11 U 46/11

    Werkvertrag: Abgrenzung zwischen vereinbarter Sonderkündigung und "freier"

    Der Anspruch ist deshalb auch bei einem Verlustgeschäft begründet, soweit die Abzüge geringer sind als der vereinbarte Vergütungsanspruch (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 -, Rn. 45, juris Revision vom BGH zurückgewiesen durch Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 63/04 -, juris; vgl. auch von Gelder NJW 1975, 189 [191]).

    Entscheidend sind die Kosten, die bei Fortführung des Vertrages für den Auftragnehmer tatsächlich entstanden wären, da nur diese Abrechnung dem Grundsatz der Vor- und Nachteilswahrung entspricht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 -, Rn. 43, juris).

  • OLG Hamburg, 21.10.2015 - 1 U 206/14

    Zahlungsanspruch eines Subunternehmers gegen den Generalunternehmer bei

    Der dem von ihr zitierten Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 20.11.2003, 24 U 195/01, Juris Rn. 99 ) zugrunde liegende Sachverhalt weicht von dem streitgegenständlichen maßgeblich ab.
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