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   OLG Hamm, 24.09.2015 - I-27 W 104/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27927
OLG Hamm, 24.09.2015 - I-27 W 104/15 (https://dejure.org/2015,27927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2015 - I-27 W 104/15 (https://dejure.org/2015,27927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2015 - I-27 W 104/15 (https://dejure.org/2015,27927)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    FamFG § 382 Abs. 4 S. 2; BGB § 58 Nr. 4, 127
    EFamFG, BGB

  • JurPC

    Zulässigkeit der Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 58 Nr. 4, 127 Abs. 1 u. 2
    Einberufung der Mitgliederversammlung per E-Mail steht statutarisch vorgesehener schriftlicher Einladung gleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung nach Einladung zur Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins per E-Mail

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per E-Mail

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 382 Abs. 4 S. 2; BGB § 58 Nr. 4, 127
    Wirksamkeit einer Satzungsänderung nach Einladung zur Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins per E-Mail

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Email ist nun endgültig im Vereinsrecht angekommen ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ausreichend auch wenn Vereinssatzung Schriftform vorsieht

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins per E-Mail

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vereinsrecht: Einladung der Mitglieder eines Vereins zur Mitgliederversammlung per E-Mail

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schriftform - Auf den Zweck kommt es an

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitgliederversammlung: Einladung der Vereinsmitglieder per E-Mail genügt der Schriftform

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ausreichend auch wenn Vereinssatzung Schriftform vorsieht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins per Email ausreichend auch wenn Vereinssatzung Schriftform vorsieht

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einladung zur Vereins-Mitgliederversammlung per E-Mail ausreichend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    E-Mail genügt Schriftformerfordernis in der Vereinssatzung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vereinseinladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail zulässig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vereinsmitglieder können per Email zur Mitgliederversammlung eingeladen werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Einladung per E-Mail zur Mitgliederversammlung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitgliederversammlung im Verein: Reicht eine E-Mail als Einladung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Vereins-Mitgliederversammlung per E-Mail

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vereinseinladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einladung von Vereinsmitgliedern zur Mitgliederversammlung per E-Mail ausreichend - Einladung per E-Mail genügt in der Satzung bestimmter Schriftform

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    E-Mail genügt Schriftformerfordernis in der Vereinssatzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2273
  • ZIP 2015, 86
  • MMR 2016, 492
  • K&R 2015, 820
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18

    Wirksamkeit der Wahl des Vorstands eines Vereins

    Angesichts des zur Nichtigkeit der Vorstandswahl führenden Einberufungsmangels wegen Nichtladung eines Teils der Mitglieder kann dahingestellt bleiben, ob die im übrigen per E-Mail erfolgte Einladung unter den Gegebenheiten des Streitfalls im Hinblick auf die in § 9 Abs. 2 der Satzung vorgesehene schriftliche Einberufung - wie vom Amtsgericht angenommen - ebenfalls die Nichtigkeit begründet oder nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss v. 24.09.2015 - 27 W 104/15, ZIP 2015, 2273 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.02.2017 - 5 U 961/16

    Anforderungen an die Form der Ausübung einer Verlängerungsoption hinsichtlich

    Allerdings enthält § 127 Abs. 2 BGB Erleichterungen der gewillkürten Schriftform, nach denen auch eine nicht eigenhändig unterschriebene Erklärung genügt, wenn sich aus der Erklärung unzweideutig ergibt, von wem sie abgegeben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.1996, IV ZR 297/94, NJW-RR 1996, 641; Urteil vom 24.11.1998, XI ZR 227/97, NJW-RR 1999, 697; OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2015, 27 W 104/15, DStR 2016, 487; Ellenberger in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 127 Rn. 2; vgl. auch die Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung vom 14.12.2000 für das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001, BT-Drs.
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 2 Wx 54/16

    Anforderungen an die Satzung eines eingetragenen Vereins hinsichtlich der Form

    Dementsprechend kann auch die Einladung mittels E-Mail zulässig sein, soweit sichergestellt ist, dass nur diejenigen Vereinsmitglieder per E-Mail eingeladen werden, die auch ihre E-Mail-Adresse dem Beteiligten zur Verfügung gestellt haben und keinen Vereinsmitgliedern eine Übermittlung der Ladung "nur" auf dem Weg mittels E-Mail aufgezwungen wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2015, I-27 W 104/15 ZIP 2015, 2273; Stöber/Otto aaO. Rn. 683a).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 5 U 130/18

    Einstweilige Verfügung gegen verfassungsändernden Beschluss des Stiftungsrates

    Der Gedanke kann sowohl auf die Satzung einer Stiftung wie auch auf die Einladung zur Stiftungsratssitzung übertragen werden, weshalb bei vorgesehener Schriftform die Einladung per E-Mail genügt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 06. Mai 2013 - 2 W 35/13 -, Rn. 18 ff, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2015 - I-27 W 104/15 -, Rn. 15, juris, beide für Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins).
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