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   OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02   

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https://dejure.org/2003,3202
OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02 (https://dejure.org/2003,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2003 - 15 W 461/02 (https://dejure.org/2003,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 15 W 461/02 (https://dejure.org/2003,3202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinigung eines mit einer Grunddienstbarkeit belastetes Grundstück mit anderen Grundstücken; Erstreckung der bestehenden Belastung auf die anderen Teile des neuen Grundstücks; Unterlassene Übernahme der Beschränkung der Belastung auf die dem früheren Grundstück ...

  • Judicialis

    BGB § 890 Abs. 1; ; BGB § 894; ; BGB § 1023; ; GBO § 53; ; GBO § 76

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinigung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks mit einem anderen Grundstück: Keine Erstreckung der bestehenden Belastung auf die anderen Teile des neuen Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusammenschluss von Grundstücken: Grunddienstbarkeit ausgedehnt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 355
  • Rpfleger 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02
    Richtet sich die Beschwerde gegen eine vom Grundbuchamt vorgenommene Eintragung, ist nach einhelliger Rechtsprechung nur derjenige beschwerdebefugt, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Amtswiderspruch gebucht werden müßte (BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; …
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 15 W 461/02
    Daß die Grunddienstbarkeit nicht auch im Grundbuch des herrschenden Grundstücks eingetragen ist, ist für den Erwerb einer Grunddienstbarkeit kraft Rechtsscheins gem. § 892 BGB unerheblich, da es insoweit allein auf den Grundbuchstand des dienenden Grundstücks ankommt (BayObLG, Rpfleger 1987, 101, 102).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 14 U 153/15

    Zulässige Beschränkung einer Grunddienstbarkeit - Bestimmtheitsgrundsatz

    Vielmehr kommt ein gutgläubiger Erwerb der Grunddienstbarkeit infolge rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Eigentums am herrschenden Grundstück auch bei fehlender Eintragung des Herrschvermerks in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 15 W 461/02 -, Rn. 27, zitiert nach Juris; OLG Rostock, Urteil vom 05. April 2001 - 7 U 99/00 -, Rn. 37, zitiert nach Juris; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1018 Rn. 42, 44; Palandt/Bassenge a.a.O., § 892 Rn. 11, § 1018 Rdn. 28).
  • OLG München, 23.06.2021 - 7 U 1497/19

    Zum Beseitigungsanspruch wegen Beeinträchtigung einer Bepflanzungsbeschränkung

    Eine Grunddienstbarkeit kann grundsätzlich kraft guten Glaubens erworben werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.6.1979 - 20 W 78/79, Rz. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 21.1.2003 - 15 W 461/02, Rz. 27; Palandt / Herrler, BGB, 80. Aufl., § 1018 Rz. 34).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 6 U 34/08

    Keine Widmung durch Baugenehmigung oder Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Nach einhelliger Ansicht (BGH MDR 1978, 302; BGH NJW 2006, 1000; OLGR Hamm 2003, 177; MünchKomm/ Kohler , BGB, 5. Aufl., § 890 Rz. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 890 Rz, 4; Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Aufl., § 890 Rz. 1; Jauernig, BGB, 12. Aufl., § 890 Rz. 2) erstrecken sich dingliche Belastungen, die auf einem der vereinigten Grundstücke liegen, auch nach der Vereinigung oder Zuschreibung nur auf diesen Teil und nicht auf die anderen Teile des neuen Grundstücks.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 29/10

    Grundbucheintragungsbewilligung für Leitungsdienstbarkeit:

    Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Antrag nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO auch denjenigen nach § 9 Abs. 1 GBO umfasst, auch wenn dem Herrschvermerk ansonsten nur nachrichtliche Bedeutung zu kommt und es für die Vermutung des § 891 BGB sowie für einen Rechtserwerb nach § 892 BGB nur auf den Inhalt der Eintragung auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstück ankommt (Oberlandesgericht Hamm Rpfleger 2003, 349, 350; Palandt/Bassenge: BGB, aaO., § 892, Rdnr. 11; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 9, Rdnr. 23; Demharter, aaO., § 9, Rdnr. 14; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 1150).
  • OLG München, 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

    Bauträgervertrag: Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur

    Gegen Eintragungen, an die sich - wie hier insbesondere bei Veräußerung des herrschenden Grundstücks, ohne dass es auf einen Vermerk nach § 9 Abs. 1 GBO ankäme (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2003, 349/350) - ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann, kann im Beschwerdeweg nämlich nur beantragt werden, einen Widerspruch nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO einzutragen.
  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 317/15

    Teilung eines mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstücks

    Denn nur an einem Grundstücksteil bestehende Belastungen erstrecken sich bei Vereinigung oder Zuschreibung nicht auf die anderen Grundstücksteile (BGH DNotZ 1978, 156; OLG Hamm DNotZ 2003, 355; OLG Karlsruhe Die Justiz 2010, 260; Staudinger/Gursky BGB Bearb. Juli 2013 Rn. 34; Palandt/Bassenge § 890 Rn. 4; Schöner/StöberGrundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 624), es sei denn, es wäre zu einer rechtsgeschäftlichen Inhaltsänderung gekommen.
  • OLG München, 07.11.2012 - 20 U 2258/12

    Geltendmachung eines Wegerechts: Gutgläubiger Erwerb eines im Grundbuch

    Dies hat zur Folge, dass die Klägerinnen mangels Kenntnis der wahren Sachlage mit Erwerb des herrschenden Grundstücks auch das an sich nicht bestehende, aber eingetragene Wegerecht gemäß § 892 BGB gutgläubig erworben haben, wobei es allein auf den Grundbuchstand des dienenden, nicht des herrschenden Grundstücks ankommt (OLG Hamm, DNotZ 2003, 355; Palandt, BGB, 71. Auflage 2012, § 1018 Rn. 34 und § 892 Rn. 11 u. 14.).
  • OLG Rostock, 23.03.2014 - 3 W 37/14

    Grundbuchsache: Umgehung der Zulässigkeitsvorschrift für eine Beschwerde durch

    Eine solche Ausnahme ist vorliegend indes nicht gegeben, da auch eine Grunddienstbarkeit grundsätzlich kraft guten Glaubens erworben werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1975, V ZR 9/74, NJW 1976, 417; OLG Hamm, Beschl. v. 21.01.2003, 15 W 461/02, DNotZ 2003, 355; Beschl. d. Senats v. 17.09.2008, a.a.O., m.w.N.).
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