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   OLG Hamm, 21.02.2017 - 1 RVs 9/17   

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https://dejure.org/2017,10774
OLG Hamm, 21.02.2017 - 1 RVs 9/17 (https://dejure.org/2017,10774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 RVs 9/17 (https://dejure.org/2017,10774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 RVs 9/17 (https://dejure.org/2017,10774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung bei Nachprüfung des gesamten Schuldspruchs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 S. 1
    Berufungsbeschränkung

  • rechtsportal.de

    StPO § 318 S. 1
    Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung bei Nachprüfung des gesamten Schuldspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 81/16
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 1 RVs 9/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2017 - 1 RVs 9/17
    Ihre Wirksamkeit setzt jedoch voraus, dass sich das Rechtsmittel auf Rechtbeschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (BGH NJW 1963, 1987; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2003, 371).
  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 3 RVs 4/13

    Unwirksakeit einer Berufungsbeschränkung bei lückenhaften Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2017 - 1 RVs 9/17
    Insoweit bedarf es umfassender eigener Ausführungen, die geeignet sind, den Schuld- und den Strafausspruch zu tragen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2012 - III-3 RVs 65/12; OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013 - III-3 RVs 4/13).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2003 - 3 Ss 86/03

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2017 - 1 RVs 9/17
    Ihre Wirksamkeit setzt jedoch voraus, dass sich das Rechtsmittel auf Rechtbeschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (BGH NJW 1963, 1987; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2003, 371).
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