Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.2019 - I-15 W 24/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7121
OLG Hamm, 21.02.2019 - I-15 W 24/19 (https://dejure.org/2019,7121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2019 - I-15 W 24/19 (https://dejure.org/2019,7121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - I-15 W 24/19 (https://dejure.org/2019,7121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Benennung gewillkürter Personen seitens des Erblassers als Ersatzerben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2950
  • NJW-RR 2019, 585
  • FGPrax 2019, 137
  • FamRZ 2019, 1368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97

    Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
    Der vom Oberlandesgericht Frankfurt ohne nähere Begründung vertretenen und vereinzelt gebliebenen Gegenauffassung, eine solche Bestimmung verstoße gegen § 2065 Abs. 2 BGB (DNotZ 2001, 143), kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
    So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind.
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
    So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind.
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
    So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind.
  • OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13

    Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 15 W 24/19
    So entspricht es der allgemein anerkannten Rechtsprechung, dass für den Fall, dass der von dem Erblasser / den testierenden Ehegatten ausgewählte Erbe / Schlusserbe vorverstorben ist und es an einer ausdrücklichen Bestimmung eines Ersatzerben fehlt, im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann, dass an der Stelle des berufenen und vorverstorbenen Erben dessen Abkömmlinge (OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140; OLG München FamRZ 2016, 2154) oder dessen Ehegatte (OLG Schleswig FamRZ 2014, 693; Senat FamRZ 1991, 1483) berufen sind.
  • KG, 25.08.2022 - 1 W 262/22

    Berichtigung des Grundbuchs; Erbfolge bei Verwendung der sogenannten

    Danach sollen Regelungen zulässig sein, zu Nacherben im Wege einer Bedingung diejenigen Personen zu bestimmen, die der Vorerbe zu seinen Erben einsetzt (OLG München, MittBayNot 2018, 50, 52; OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1863, 1865; ebenso zur Ersatzerbenstimmung: OLG Hamm, MittBayNot 2019, 594, 595; Kanzleiter, MittBayNot, 2019, 595; Reimann, ZEV 2019, 277, 278; Selbherr, in: Kroiß/Mayer, NK-Kommentar, 6. Aufl., § 2065, Rdn. 21; Leipold, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 2065, Rdn. 24; Gomille, in: BeckOGK BGB, § 2065, Stand August 2021, Rdn. 44; Lietzenburger, BeckOK BGB, Stand Mai 2022, § 2065, Rdn. 21; Grüneberg/Weidlich, BGB, 81. Aufl., § 2065, Rdn. 6; Otte, in: Staudinger, BGB 2019, § 2065, Rdn. 48, 53; Lenz-Brendel, in: jurisPK-BGB, § 2065, Stand April 2020, Rdn. 42; Ivo, DNotZ 2002, 260).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht