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   OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18   

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https://dejure.org/2019,9472
OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18 (https://dejure.org/2019,9472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2019 - 4 Ws 150/18 (https://dejure.org/2019,9472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 4 Ws 150/18 (https://dejure.org/2019,9472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersetzung / Übertragung TKÜ; Audioaufzeichnungen

  • rechtsportal.de

    Vergütung von schriftlichen Übertragungen des Wortlauts überwachter Telefonate in eine andere Sprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 8 KLs 15/11
  • OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 1 Ws 23/10

    Vergütungsanspruch eines Übersetzers hinsichtlich Fertigung einer schriftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18
    Gleiches gilt für die angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19. April 2010, III-1 Ws 23/10 - juris Rn. 6, der dortige Verweis auf Binz/Dörndorfer, § 11 Rn. 1 ist durch die Neuauflage und Neufassung des § 11 I JVEG durch das 2. KostRMoG zudem überholt; in § 11 I JVEG ist unmissverständlich von " Texten " als Quellmaterial die Rede).

    Für die Art der Vergütung kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob der zu übersetzende Text in das gesprochene Wort (dann Dolmetschervergütung) oder den geschriebenen Text (dann Übersetzervergütung) übertragen wird (Meier/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke; JVEG, 27. Aufl., § 11 Rn. 1 unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.04.2010 - III-1 Ws 23/10; BDPZ/Binz, 3. Aufl. 2014, JVEG § 11 Rn. 2; ähnlich Giers in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 11 RdNr. 2, der darauf abstellt, dass der Dolmetscher einen - in welcher Form auch immer - fixierten Text schriftlich übersetzt).

    Die anhand von Audioaufzeichnungen zu fertigende schriftliche Übertragung des Wortlauts überwachter Telefonate in die deutsche Sprache ist - jedenfalls grundsätzlich - als Übersetzungsleistung nach § 11 Abs. 1 JVEG (Zeilenhonorar) zu vergüten (vgl. OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19. April 2010 - III-1 Ws 23/10 -, juris; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, a.a.O., § 11 JVEG Rn. 2).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 19. April 2010 (a.a.O., Rn. 8) Folgendes ausgeführt: "Ob ein das übliche Maß übersteigender Aufwand für die Vorbereitung der schriftlichen Übersetzung als Erhöhungstatbestand im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG bei der Berechnung des Zeilenhonorars zu berücksichtigen (so Binz, aaO, § 11 JVEG Rdnr. 10 m.w.N. betreffend die Erhöhungstatbestände besonderen Zeitdrucks sowie ungünstiger Arbeitsbedingungen) oder in analoger Anwendung der für mündliche Übersetzungen geltenden Honorarregelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 JVEG abrechenbar ist, kann dahinstehen, denn ein derartiger Fall liegt hier nicht vor.".

  • OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15

    Abgrenzung von Dolmetscher-, Übersetzer- und Sprachsachverständigentätigkeit:

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18
    An die Auffassung des OLG Schleswig (Beschluss vom 23. März 2015, Az.: 1 Ws 79/15 - juris Rn. 12) sieht sich die Kammer nicht gebunden, da sich der dortige Senat mit § 11 III JVEG nicht auseinandergesetzt hat.

    Die Auffassung, dass die zum Verständnis der Übersetzung angefügten Erläuterungen ebenfalls nach § 11 Abs. 1 Satz 3 JVEG abzurechnen sind, halte ich unter Bezugnahme auf die von der Bezirksrevisorin angeführte Entscheidung des OLG Schleswig vom 23.03.2015 - 1 Ws 79/15 - BeckRS 2015, 11001 RdNr. 16 für sachgerecht.".

    Bei einem Zieltext mit nicht lateinischen Schriftzeichen scheidet diese vereinfachte Honorierungsmöglichkeit aus, da nach Abs. 1 Satz 3 Hs. 2 die Anschläge des Ausgangstexts zu Grunde zu legen sind; in diesem Fall ist daher der Zeitaufwand für die Tätigkeit als Sprachsachverständiger zusätzlich nach § 9 Abs. 1 zu vergüten, wobei ein Stundensatz der Honorargruppe 2 anzusetzen sein dürfte" (so Binz/Dörndorfer/Zimmermann, a.a.O., § 9 JVEG Rn. 33 und § 11 JVEG Rn. 7; so auch OLG Schlweswig, Beschluss v. 23. März 2015 - 1 Ws 79/15 -, juris).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18
    Die Auslegung eines Gesetzes findet ihre Grenze in dem - aus Sicht des Bürgers - noch möglichen Wortsinn ( vgl. BVerfGE 71, 108).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 352/99

    Entschädigung eines Sprachsachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18
    In der ersten Konstellation soll sich die Vergütung nach § 9 Abs. 1 JVEG richten (vgl. Binz/Dörndorfer/Zimmermann, a.a.O., § 9 JVEG Rn. 33; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 11 JVEG Rn. 2; KG Berlin, Beschluss v. 03. April 2014 - 1 Ws 65/13 -, juris; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 96).
  • KG, 03.04.2014 - 1 Ws 65/13

    Dolmetschervergütung: Stundensatz bei Tätigkeit als Sprachsachverständiger

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18
    In der ersten Konstellation soll sich die Vergütung nach § 9 Abs. 1 JVEG richten (vgl. Binz/Dörndorfer/Zimmermann, a.a.O., § 9 JVEG Rn. 33; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 11 JVEG Rn. 2; KG Berlin, Beschluss v. 03. April 2014 - 1 Ws 65/13 -, juris; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 96).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20

    Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen

    Der Aufwand für die vorliegend den Schwerpunkt der Tätigkeit bildende Sprachanalyse, Transkription zur Entschlüsselung sowie die notwendigen Anmerkungen und Erläuterungen zur Interpretation des Ausgangstextes im Zieltext durch die Antragstellerin als Sprachsachverständige ist mit der Übersetzervergütung nicht mit abgegolten, sondern ist trotz des Kostendämpfungsprinzips des § 1 Abs. 1 Satz 2 JVEG nach der vom JVEG bezweckten angemessenen Vergütung in Anlehnung an § 9 Abs. 1 Satz 4 JVEG gesondert zu vergüten (Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 7; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom Beschluss vom 21. Februar 2019 - III - 4 Ws 150/18, juris Rn. 65 und 79; so auch Weber in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 49. Aufl., § 9 JVEG Rn. 29).
  • OLG Celle, 05.11.2021 - 5 StS 2/20

    Vergütung für die Anfertigung von Wortprotokollen aus

    Der von dem Antragsteller veranschlagte Zeitaufwand von 45 Minuten pro Gesprächsminute entspricht dem insoweit anerkannten Maß (OLG Stuttgart aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 4 Ws 150/18, juris; Binz in: Binz/Dorndörfer/Zimmermann, JVEG 5. Aufl., § 11 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 26.07.2021 - 2 KLs 3/20
    In der ersten Konstellation soll sich die Vergütung nach § 9 Abs. 1 JVEG richten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 2019 - III-4 Ws 150/18 -, Rn. 48, juris).
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