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   OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02   

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https://dejure.org/2003,3753
OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02 (https://dejure.org/2003,3753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2003 - 35 U 24/02 (https://dejure.org/2003,3753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2003 - 35 U 24/02 (https://dejure.org/2003,3753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Buchauszugserteilung nach § 87 c II Handelsgesetzbuch (HGB); Vierjährige Verjährungsfrist des § 88 HGB; Formularmäßige Abkürzung auf ein Jahr seit Kenntniserlangung und Fälligkeit; Billigenswerte Interessen einer Vertragspartei; Feststellungsklage ermöglichende ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Formularmäßige Abkürzung der Verjährung; 12 Monate; AGB; Dispositionsfreiheit des U; Einführung eines No Name Labels zum Vertrieb gleicher Produkte; drei Monate als angemessene Frist für nachvertragliche Geschäfte; Verwirkung

  • Judicialis

    HGB § 87; ; HGB § 87 I; ; HGB § 87 II; ; HGB § 87 III; ; HGB § 87a IV; ; HGB § 87 c I; ; HGB § 87 c II; ; HGB § 88; ; BGB § 852 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der formularmäßigen Verkürzung der vierjährigen Verjährungsfrist gem. § 88 HGB ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Seidensticker -, Textilvertreter, Bezirksprovision, Eigenmarke, Private Label, White Label, No-Name, Hausmarke, Zweitkollektion, formularmäßige Abkürzung der Verjährung, 12 Monate, AGB, Dispositionsfreiheit des U, Einführung eines No-Name-Labels zum Vertrieb gleicher ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 88
    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche von Handelsvertretern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02
    Es entspricht allgemein anerkannter und auch vom Senat geteilter Auffassung, dass die vierjährige Verjährungsfrist des § 88 HGB bei Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer abgekürzt werden kann, wenn und soweit billigenswerte Interessen zumindest einer der Vertragsparteien eine angemessene Beschränkung der Verjährungsfrist rechtfertigen (BGHZ 75, 218, 220 = MDR 1980, 199; BGH WM 1990, 2085 unter 13 = MDR 1991, 215; OLG Hamm NJW-RR 1988, 674; OLG Celle NJW-RR 1988, 1064, 1065).

    Ein solches billigenswertes Interesse kann dabei etwa in der Förderung einer zügigen Abwicklung des Vertrages und einer baldigen Klärung der beiderseitigen Rechte und Pflichten gesehen werden (BGH, MDR 1991, 215), so dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, wenn die vierjährige Verjährungsfrist des § 88 HGB durch Individualvereinbarung beispielsweise auf sechs Monate abgekürzt wird, sofern für den Beginn des Laufs der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung Voraussetzung ist (BGH aaO.).

  • OLG Hamm, 25.06.1987 - 18 U 229/86

    Abkürzung der Verjährung von Ansprüchen aus HVV

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02
    Es entspricht allgemein anerkannter und auch vom Senat geteilter Auffassung, dass die vierjährige Verjährungsfrist des § 88 HGB bei Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer abgekürzt werden kann, wenn und soweit billigenswerte Interessen zumindest einer der Vertragsparteien eine angemessene Beschränkung der Verjährungsfrist rechtfertigen (BGHZ 75, 218, 220 = MDR 1980, 199; BGH WM 1990, 2085 unter 13 = MDR 1991, 215; OLG Hamm NJW-RR 1988, 674; OLG Celle NJW-RR 1988, 1064, 1065).
  • OLG Celle, 12.02.1988 - 11 U 62/87

    Verjährungsregelung in formularmäßigem HVV, Formularvertrag, Abkürzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02
    Es entspricht allgemein anerkannter und auch vom Senat geteilter Auffassung, dass die vierjährige Verjährungsfrist des § 88 HGB bei Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer abgekürzt werden kann, wenn und soweit billigenswerte Interessen zumindest einer der Vertragsparteien eine angemessene Beschränkung der Verjährungsfrist rechtfertigen (BGHZ 75, 218, 220 = MDR 1980, 199; BGH WM 1990, 2085 unter 13 = MDR 1991, 215; OLG Hamm NJW-RR 1988, 674; OLG Celle NJW-RR 1988, 1064, 1065).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02
    Allerdings handelt es sich bei dem Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87 c II HGB um einen Hilfsanspruch, der gegenstandslos wird, wenn der Provisionsanspruch, dessen Geltendmachung er dienen soll, verjährt ist oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden kann (vgl. BGH WM 1981, 991, 992).
  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 166/78

    Verjährung der Ansprüche des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02
    Es entspricht allgemein anerkannter und auch vom Senat geteilter Auffassung, dass die vierjährige Verjährungsfrist des § 88 HGB bei Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer abgekürzt werden kann, wenn und soweit billigenswerte Interessen zumindest einer der Vertragsparteien eine angemessene Beschränkung der Verjährungsfrist rechtfertigen (BGHZ 75, 218, 220 = MDR 1980, 199; BGH WM 1990, 2085 unter 13 = MDR 1991, 215; OLG Hamm NJW-RR 1988, 674; OLG Celle NJW-RR 1988, 1064, 1065).
  • OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98

    Zulässige Klausel über Verjährungsbeginn analog § 852 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02
    Vielmehr kann Kenntnis i.S.d. § 18 des Handelsvertretervertrages vom 17.04.1978 hier auch und gerade mit Rücksicht auf die Bestellung der Klägerin als Bezirksvertreterin der Beklagten nur so verstanden werden, dass der Klägerin in Anlehnung an die Regelung des § 852 I BGB zumindest bekannt sein musste, mit welchen Kunden die Beklagte wann derartige Geschäfte konkret abgeschlossen hat, um ggfs. auf diese Kenntnis gestützt eine Feststellungsklage, gerichtet auf Feststellung der Provisionszahlungsverpflichtung der Beklagten, erheben zu können (so im übrigen auch wohl OLG München, VersR 1999, 1369; vgl. auch OLG München, OLGR 2001, 111).
  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 35 U 30/98

    Anspruch eines Handelvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges über

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2003 - 35 U 24/02
    Wäre die Klägerin zu derartigen Vorgaben verpflichtet, würde dies im Ergebnis zu einer deutlichen Entwertung ihres im Buchauszug zu sehenden Kontrollrechte (vgl. nur BGH VersR 2001, 760 f; Senat, VersR 1999, 1492) führen, da sich die Beklagte dann an den ihr gemachten - u.U. unvollständigen - Vorgaben der Klägerin orientieren und den Buchauszug hierauf beschränken könnte.
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