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   OLG Hamm, 21.03.2016 - II-4 UF 14/14   

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https://dejure.org/2016,12798
OLG Hamm, 21.03.2016 - II-4 UF 14/14 (https://dejure.org/2016,12798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2016 - II-4 UF 14/14 (https://dejure.org/2016,12798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2016 - II-4 UF 14/14 (https://dejure.org/2016,12798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nachscheidungsunterhalt, Konkrete Bedarfsberechnung, Befristung und Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des nachehelichen Unterhalts aufgrund von Vorwürfen gegenüber dem die Kinder betreuenden Ehemann; Begriff des ehebedingten Nachteils i.S. von § 1578b BGB

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachscheidungsunterhalt; Konkrete Bedarfsberechnung; Befristung und Verwirkung

  • rechtsportal.de

    Verwirkung des nachehelichen Unterhalts aufgrund von Vorwürfen gegenüber dem die Kinder betreuenden Ehemann

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterhalt: Verwirkung von Unterhaltsansprüchen wegen Missbrauchsvorwürfen und Prozessbetrug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen bei versuchtem Verfahrensbetrug

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei günstigen Lebensverhältnissen innerhalb der Ehe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 4 UF 14/14
    Eine Unterhaltszumessung nach Quote würde in diesen Fällen zu einem den Lebensbedarf übersteigenden Unterhalt führen (BGH FamRZ 2010, 1637).
  • OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 4 UF 14/14
    In der vom Antragsteller zitierte Entscheidung des hiesigen 2. Familiensenats (2 UF 105/13; veröffentlicht z.B. in NZFam 2014, 223) ging es um langjährig wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet waren, den Unterhaltspflichtigen in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und sein Leben gravierend zu beeinträchtigen bis hin zur Zerstörung seiner familiären, sozialen und wirtschaftlichen Existenz.
  • OLG Köln, 04.07.2017 - 4 UF 65/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 4 UF 14/14
    In der Sorgerechts- und Umgangssache (4 UF 65/14) haben die Beteiligten sich im Senatstermin vom 16.11.2015 dahingehend geeinigt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht der Gesundheitsfürsorge beim Antragsteller verbleibt; ferner haben sie einvernehmlich eine Umgangsregelung dergestalt getroffen, dass der Antragsgegnerin jedes zweite Wochenende der uneingeschränkte Umgang eingeräumt wird sowie ferner Ferienzeiten sowie hohe Feiertage wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten zwischen den Beteiligten hälftig geteilt werden.
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 2 UF 152/19

    Trennungsunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei erheblich über dem

    Die Auflistung, die von der Antragstellerin zur Bemessung ihres Unterhaltsbedarfs erstellt worden ist, beinhaltet damit eine umfassende Zusammenstellung der von ihr benötigten Lebenshaltungskosten und entspricht den Anforderungen, die an eine konkrete Bedarfsermittlung zu stellen sind (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - XII ZR 177/09, FamRZ 2012, 514; OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2016 - II-4 UF 14/14, FamRB 2016, 379).
  • OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17

    Trennungsunterhaltsverfahren: Konkrete Unterhaltsbedarfsermittlung; Darlegungs-

    Dabei ist dieser nach der von beiden Seiten zitierten und auch vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 17.01.2012, Az. 11 UF 91/11, zit. in Juris und Leitsatz in FamRZ 2012, 1950; vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379) zwar nicht zum Nachweis sämtlicher Ausgaben im Einzelnen verpflichtet.

    Denn nachdem eine Haushaltshilfe nicht zum elementaren Lebensbedarf zählt (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379), genügt es nicht, wenn die Antragstellerin lediglich darauf verweist, dass man es sich bei gehobenen Lebensverhältnissen leisten könne, die gesamte Haushaltsarbeit durch Dritte machen zu lassen, viele anfallende Arbeiten auf die Haushaltshilfe delegiert worden seien und der Haushalt sich nicht in den vom Familiengericht angenommenen drei Stunden pro Woche erledigen lasse (Bl. 1499 f. d.A.).

    Da man diese Position jedoch ebenfalls in einem bestimmten Maße als existenziell notwendig anzusehen haben wird, ist dem Senat auch jenseits des weitgehend unzureichenden Vorbringens der Antragstellerin die Schätzung eines Mindestbetrags dessen möglich, was insoweit nach den Lebensverhältnissen angemessen erscheint (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379).

    Der pauschale Vortrag der Antragstellerin, dass das hohe Einkommen des Antragsgegners die Anschaffung von hochpreisigem Schmuck gestattete, ist für eine gerichtliche Schätzung unzureichend (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379).

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