Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Wiedereröffnung nach Totalumbau und Erweiterung", Möbelhaus, Neueröffnung, Wiedereröffnung, Erweiterungs- und Umbauarbeiten, Irreführung über den Anlass des Verkaufs, Relevanz der Irreführung, Anlockwirkung
- webshoprecht.de
Irreführende Werbung mit Neueröffnung nach Erweiterungs- und Umbauarbeiten
- damm-legal.de
Werbung mit "Neueröffnung" ist nur nach vorheriger Schließung möglich
- kanzlei.biz
"Neueröffnung" setzt begrifflich vorherige Schließung voraus
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Wiedereröffnung nach Totalumbau und Erweiterung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Werbung mit "Neueröffnung" ist nur nach vorheriger Schließung möglich
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Irreführung durch Werbung mit Neueröffnung wenn Geschäft während der Umbauphase geöffnet war
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit "Neueröffnung", wenn lediglich Abschluss von Umbaumaßnahmen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Publikumswerbung betreffend "Neueröffnung" eines Möbelhauses irreführend
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Publikumswerbung betreffend "Neueröffnung" eines Möbelhauses irreführend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Neueröffnung" irreführend, wenn lediglich Ende der Umbauarbeiten
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Keine Schließung - Keine "Neueröffnung"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbung mit Neueröffnung nach Umbau und Erweiterung
- gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)
Neueröffnung nach Totalumbau ist irreführend wenn nur der Abschluss der Umbauarbeiten bei durchgehend geöffnetem Geschäft Verkaufsanlass ist
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abschluss von Erweiterungs- und Umbauarbeiten an einem Möbelhaus darf nicht mit "Neueröffnung" beworben werden - Werben mit Begriff "Neueröffnung" setzt vorherige Schließung des Möbelhauses voraus
Verfahrensgang
- LG Bochum, 18.10.2016 - 12 O 178/16
- OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1321
- GRUR-RR 2017, 330
Wird zitiert von ... (5)
- LG Hagen, 04.07.2019 - 21 O 10/19
Wettbewerbsrecht: Neueröffnung
Mit dem von der Verfügungsbeklagte verwendeten Begriff "Neueröffnung" bzw. "Neu Eröffnung" wird der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, welcher der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (§ 3 Abs. 2 UWG), unter den gegebenen Umständen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG über den Anlass des Verkaufs irregeführt, womit dahinstehen kann, ob die Bezugspunkte der Irreführung in § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG abschließend aufgeführt sind (vgl. zum Meinungstand OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 43).Der Begriff des "Eröffnens" wird in diesem Zusammenhang nicht anders als im Sinne von Aufschließen oder Aufmachen des Ladenlokals verstanden und setzt damit schon begrifflich voraus, dass dieses geschlossen war (OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 47).
Dem steht nicht von vorneherein entgegen, dass der hier maßgebliche Umstand nicht zur abschließenden Liste der in Art. 7 Abs. IV RL 2005/29/EG aufgeführten Informationen gehört, die im Rahmen einer Aufforderung zum Kauf als wesentlich einzustufen sind, da dies eine anderweitige Irreführung nicht ausschließt (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 53).
Hierbei ist es irrelevant, ob die Beklagte ihren Kunden wirklich eine umfangreiche Warenpräsentation, außerordentlich gute Kaufvorteile und eine funktionierende Infrastruktur anbot, weil der irreführende Begriff der "Eröffnung" auf den Verbraucher generell einen ganz erheblichen Anreiz ausübt (OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 55 f mwN).
Der Kunde wird bei seiner geschäftlichen Entscheidung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, ein bestimmtes Produkt zu erwerben oder nicht zu erwerben, bereits in dem hierin eingeschlossenen Aspekt beeinflusst, ob er überhaupt den vermeintlich neueröffneten Elektronikfachmarkt aufsuchen möchte oder denjenigen des Wettbewerbers, der möglicherweise ebenso attraktive Angebote bewirbt, etwa auch unter der wahren Angabe einer Markt-Umbenennung ohne einhergehende Neu-/Wiedereröffnung (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 56).
Eine Wiederholungsgefahr wird aufgrund des bereits verwirklichten Verstoßes tatsächlich vermutet (OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330 Tz. 57) .
- OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18
Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung
Bei der angegriffenen Werbung handelt es sich um Publikumswerbung, die sich im Prinzip an Jedermann und damit letztlich auch an die Mitglieder des Senats richtet (so auch OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330).Der Begriff des "Eröffnens" setzt bereits begrifflich voraus, dass das Geschäft zuvor zumindest vorübergehend für einen gewissen Zeitraum geschlossen war (…so auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.10.2003, Az.: 6 U 120/02, BeckRS 2003, 17971; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 330, 331;… LG Münster, Urt. v. 19.01.2018, Az.: 026 O 43/17, BeckRS 2018, 9017;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 35. Aufl., § 5 Rz. 2.71).
- LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17
Verlängerung einer befristeten Rabattaktion kann wettbewerbswidrig sein
Dessen Verkehrsauffassung können die Mitglieder der erkennenden Kammer aufgrund eigener Sachkunde beurteilen, ohne dass es hierfür besonderer Kenntnisse oder Erfahrungen bedürfen würde (vgl. in ähnlicher Konstellation OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, AZ: 4 U 183/16;… Köhler/Bornkamm, 35. Auflage, § 5 UWG, Rn. 1.233). - LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17 Mit anderen Worten wird durch den Zusatz "nach Umbau & Umgestaltung vieler Abteilungen" das durch den Begriff der Neueröffnung zunächst hervorgerufene Verständnis (nur) dahingehend korrigiert, dass es sich bei der Neueröffnung tatsächlich nicht um eine Neu-, sondern um eine Wiedereröffnung handelt, nicht aber (weitergehend) dahin, es fehle überhaupt an einer Eröffnung (so auch OLG Hamm, Urteil vom 21. März 2017 - 4 U 183/16, GRUR-RR 2017, 330 [unter III 2 b bb]).
- LG Münster, 19.01.2018 - 26 O 43/17
Prospektwerbung mit dem Hinweis "Neueröffnung" als Verkaufsförderungsmaßnahme …
Es wird insoweit aber nicht klargestellt, dass es keine vorherige Schließung gab ( vgl. auch OLG Hamm Urt. v. 21.03.2017, 4 U 183/16, Rdn.68 ff., zit nach juris); dies stellt eine Irreführung i.S. des § 5 UWG dar.