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   OLG Hamm, 21.05.2013 - III-3 RVs 20/13   

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https://dejure.org/2013,15179
OLG Hamm, 21.05.2013 - III-3 RVs 20/13 (https://dejure.org/2013,15179)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2013 - III-3 RVs 20/13 (https://dejure.org/2013,15179)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - III-3 RVs 20/13 (https://dejure.org/2013,15179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    StGB § 253; StGB § 257
    Erpressung, Staatsanwaltschaft, Herausgabe Beweismittel

  • Burhoff online

    Erpressung, Staatsanwaltschaft, Herausgabe von Beweismiiteln

  • openjur.de

    Erpressung; Beweismittel; Kauf; Begünstigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erpressung; Beweismittel; Kauf; Begünstigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vewirklichung des Tatbestandsmerkmals der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" durch Ankündigung der fehlenden Rückgabe widerrechtlich erlangter Beweismittel an die Staatsanwaltschaft bei Nichtzahlung einer bestimmten Geldsumme; Erpressbarkeit des Staates durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253; StGB § 257
    Verkaufsangebot widerrechtlich erlangter Beweismittel an die Staatsanwaltschaft; (Versuchte) Erpressung; Begünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Whistleblower: Verkaufsangebot von Informationen an Staatsanwaltschaft keine Erpressung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Erpressung der Staatsanwaltschaft

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Knackig: Keine Erpressung der Staatsanwaltschaft bei Forderung "Beweismittel nur gegen Geld"

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Widerstand ist Pflicht - für den Staatsanwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorenthaltenen Beweismittel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erpressbarkeit der Staatsanwaltschaft - Kaufangebot für Beweismittel keine Drohung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden

  • focus.de (Pressebericht, 21.09.2013)

    Anwalt bietet Staatsanwalt Deal an - Erpressung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unmoralisches Angebot an den Staatsanwalt ist noch lange keine Erpressung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Geld für Beweismittel - Staatsanwälte erpresst man nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Staatsanwälte sind unerpressbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden - Verweigerte Herausgabe von Beweismitteln bei Nichtzahlung eines "Kaufpreises" stellt kein im Sinne des Erpressungstatbestandes "empfindliches" Übel dar

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 Ns 80/12
  • OLG Hamm, 21.05.2013 - III-3 RVs 20/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 312
  • StV 2014, 294
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
    Hierbei handelt es sich um eine normative Tatbestandsvoraussetzung, die entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195; NStZ 1992, 278; vgl. auch BGHSt 32, 165).

    Richtet sich die Drohung - wie hier - gegen einen Amtsträger und wird dieser auch gerade in dieser Eigenschaft bedroht, ist bei der Prüfung, ob von ihm ein Standhalten erwartet werden kann, seine Pflichtenstellung zu berücksichtigen (so entsprechend BGHSt 32, 165, für den Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen, § 105 StGB).

    Zum anderen würde eine Staatsanwaltschaft, die sich der Forderung eines Einzelnen, ihm Geld für die Herausgabe von Beweismitteln zu zahlen, beugt, ihre eigene Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Bürger in die Standfestigkeit und die "Nichterpressbarkeit" staatlicher Institutionen in einem wehrhaften demokratischen Rechtsstaat nachhaltig beeinträchtigen (vgl. hierzu auch BGHSt 32, 165).

    In Betracht kommen namentlich Fälle (allerdings wohl eher theoretischer Natur), in denen die Nichterlangung der Beweismittel nicht nur eine Erschwerung der Aufklärung eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes, sondern zugleich auch schwerwiegende Schäden für das Gemeinwesen oder für einzelne Bürger nach sich zöge (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGHSt 32, 165).

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
    "Empfindlich" ist ein Übel nur dann, wenn der angedrohte Nachteil von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren (BGHSt 31, 195).

    Hierbei handelt es sich um eine normative Tatbestandsvoraussetzung, die entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195; NStZ 1992, 278; vgl. auch BGHSt 32, 165).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
    Die Mithilfe beim "Verkauf" der Tatbeute an den Geschädigten oder eine in dessen Lager stehende Person oder Einrichtung ist eine Hilfeleistung für den Vortäter im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320).

    Als Hilfeleistung für den Vortäter im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich auch die Mithilfe beim Verkauf der Tatbeute anzusehen (OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2320 m.w.N.).

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92

    Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13
    Hierbei handelt es sich um eine normative Tatbestandsvoraussetzung, die entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195; NStZ 1992, 278; vgl. auch BGHSt 32, 165).
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