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   OLG Hamm, 21.06.2007 - 15 W 400/06   

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https://dejure.org/2007,3066
OLG Hamm, 21.06.2007 - 15 W 400/06 (https://dejure.org/2007,3066)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2007 - 15 W 400/06 (https://dejure.org/2007,3066)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 15 W 400/06 (https://dejure.org/2007,3066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Prüfung der Rechtswirksamkeit eines einzutragenden Satzungsänderungsbeschlusses durch das Registergericht; Wirksamkeit einer Satzungsänderung gem. §§ 53, 48 Abs. 3 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) bei einer ...

  • Judicialis

    GO NW § 64; ; GO NW § 113 Abs. 2

  • rewis.io
  • gmbhr.de

    GO NW § 64; GO NW § 113 Abs. 2; GmbHG § 48; GmbhG § 53
    Kommunale GmbH - Vertretung der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung für einen Satzungsänderungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamer Satzungsänderungsbeschluss wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung des Alleingesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Vertretung der Gemeinde in Gesellschafterversammlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1907
  • NVwZ-RR 2008, 52
  • FGPrax 2007, 278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 15 W 20/96

    Prüfung des Registergerichts bei Anmeldung eines Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2007 - 15 W 400/06
    Nach allgemeiner Auffassung hat das Registergericht die Rechtswirksamkeit des einzutragenden Satzungsänderungsbeschlusses zu prüfen, soweit Zweifel an dessen Wirksamkeit bestehen (vgl. Senat FGPrax 1996, 117 = NJW-RR 1997, 417 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 3842/05
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2007 - 15 W 400/06
    In jedem Falle soll die Gemeinde über ihre Vertrauensperson ihre Interessen in den genanten Gremien zur Geltung bringen können (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8.12.2006 - 1 A 3842/05 -, Rn. 53, zitiert nach juris).
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