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   OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21   

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https://dejure.org/2022,19353
OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21 (https://dejure.org/2022,19353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2022 - 2 UF 88/21 (https://dejure.org/2022,19353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 2 UF 88/21 (https://dejure.org/2022,19353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt bei Mangelverteilung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 213/19

    Vertretungsrecht des Obhutselternteils hinsichtlich Rückübertragungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    Der allgemeine Grundsatz, dass Leistungen nach dem SGB II nachrangig erbracht werden, gilt im Ausgangspunkt auch in den Fällen, in denen ausnahmsweise der nach § 33 SGB II vorgesehene Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Leistungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - XII ZB 213/19 - juris Rn. 18).

    Gleichwohl kann im Einzelfall gemäß § 242 BGB eine Anrechnung subsidiärer Sozialleistungen auf den Unterhaltsanspruch geboten sein, wenn ein Unterhaltsberechtigter in einem vergangenen Unterhaltszeitraum nicht rückzahlbare Sozialleistungen vereinnahmt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - XII ZB 213/19 -, a. a. O., Rn. 20; BGH, Beschluss vom 08.07.2015 - XII ZB 56/14 - juris Rn. 45).

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    Voraussetzung einer Zurechnung fiktiver Einkünfte ist, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte (BGH, Urteil vom 03.12.2008 - XII ZR 182/06 - juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 20.02.2008 - XII ZR 101/05 - juris Rn. 21), was von den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltspflichtigen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (BVerfG, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08 - FamRZ 2010, 793, 794).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 56/14

    Elternunterhalt: Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    Gleichwohl kann im Einzelfall gemäß § 242 BGB eine Anrechnung subsidiärer Sozialleistungen auf den Unterhaltsanspruch geboten sein, wenn ein Unterhaltsberechtigter in einem vergangenen Unterhaltszeitraum nicht rückzahlbare Sozialleistungen vereinnahmt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - XII ZB 213/19 -, a. a. O., Rn. 20; BGH, Beschluss vom 08.07.2015 - XII ZB 56/14 - juris Rn. 45).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12

    Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    Der Antragsgegner hat für den bei ihm lebenden Sohn B Leistungen nach dem SGB II erhalten, die - jedenfalls für die Vergangenheit - nicht zurückgezahlt werden müssen, weil die Möglichkeit der Erzielung fiktiver Einkünfte durch die unterhaltsverpflichteten Eltern keinen Einfluss auf die Höhe der zu gewährenden Sozialhilfeleistungen hat und auch nicht zu einem Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger gem. § 33 Abs. 2 SGB II führt (vgl. BGH, Beschluss v. 23.10.2013 - XII ZB 570/12 - juris, Rn. 23; Söhngen in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 33 Rn. 73 m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    Vielmehr hat der barunterhaltspflichtige Elternteil darzulegen und zu beweisen, dass er trotz der gebotenen Anstrengungen nicht in der Lage ist, Unterhalt in dieser Höhe zu zahlen (Klinkhammer in Wendl/Dose, a. a. O., § 2 Rn. 379 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 06.02.2002 - XII ZR 20/00 - FamRZ 2002, 536).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    Voraussetzung einer Zurechnung fiktiver Einkünfte ist, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte (BGH, Urteil vom 03.12.2008 - XII ZR 182/06 - juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 20.02.2008 - XII ZR 101/05 - juris Rn. 21), was von den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltspflichtigen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (BVerfG, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08 - FamRZ 2010, 793, 794).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05

    Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    Voraussetzung einer Zurechnung fiktiver Einkünfte ist, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte (BGH, Urteil vom 03.12.2008 - XII ZR 182/06 - juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 20.02.2008 - XII ZR 101/05 - juris Rn. 21), was von den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltspflichtigen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (BVerfG, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08 - FamRZ 2010, 793, 794).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21
    In die insoweit anzustellende Zumutbarkeitsprüfung waren - neben dem Alter und der körperlichen Konstitution des Antragsgegners - auch die Interessen des von ihm betreuten Kindes B einzustellen (vgl. Hammermann in Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1603 Rn. 163-165 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 11.01.1984 - IVb ZR 10/82 - juris Rn. 26).
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