Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.2012 - I-15 W 224/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35319
OLG Hamm, 21.08.2012 - I-15 W 224/11 (https://dejure.org/2012,35319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2012 - I-15 W 224/11 (https://dejure.org/2012,35319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2012 - I-15 W 224/11 (https://dejure.org/2012,35319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Berücksichtigung der Maklerprovision in notarieller Kostenberechnung bei nicht im Interesse der Parteien liegender Aufnahme einer Maklerklausel im Grundstückskaufvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erhöhung der Wertfestsetzung durch Aufnahme einer Maklerprovision im Notarvertrag, § 36 Abs. 2 KostO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 16; BGB § 464 Abs. 2
    Provisionsanspruch des Maklers bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Maklergebühren in den Vertrag aufzunehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag soll vorkaufsfest sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöht die Maklerprovision den Wert der Beurkundung beim Notar? (IMR 2013, 1053)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2012 - 15 W 224/11
    Der Senat hat auf Bedenken hingewiesen, der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Oldenburg zu folgen, weil diese nur schwer in Einklang zu bringen sei mit der Rechtsprechung des BGH zu Maklerklauseln in notariellen Grundstückskaufverträgen, die diese als Bestandteil der kaufvertraglichen Vereinbarung verstehe (vgl. u.a. BGHZ 131, 318 = NJW 1996, 654).

    Der Senat hat insoweit Bedenken, weil diese Auffassung nur schwer in Einklang zu bringen ist mit der Rechtsprechung des BGH zu Maklerklauseln in notariellen Grundstückskaufverträgen, die diese als wesensmäßigen Bestandteil der kaufvertraglichen Vereinbarung versteht (vgl. u.a. BGHZ 131, 318 = NJW 1996, 654).

  • BGH, 15.10.1981 - III ZR 86/80

    Entschädigung für die Maklervergütung bei Ausübung der gemeindlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2012 - 15 W 224/11
    Er meint, die unter Nr. 14. der Urkunde aufgenommene Maklerklausel sei nicht nur zulässig, sondern erforderlich - und zwar im Wege eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter -, weil nur dann bei Ausübung eines Vorkaufsrechts auch der Vorkaufsberechtigte zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet werde (BGH DNotZ 1982, 629).
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