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   OLG Hamm, 21.09.2016 - I-20 U 70/16   

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https://dejure.org/2016,44466
OLG Hamm, 21.09.2016 - I-20 U 70/16 (https://dejure.org/2016,44466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2016 - I-20 U 70/16 (https://dejure.org/2016,44466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2016 - I-20 U 70/16 (https://dejure.org/2016,44466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AUB, private Unfallversicherung, Schenkung Versicherungsnehmer an Versicherten, versicherte Person, Schenkung nicht vollzogen, Vollzug, Deckungsverhältnis, Valutaverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Versicherten einer für fremde Rechnung geschlossenen privaten Unfallversicherung gegen den Versicherungsnehmer auf Auskehr sämtlicher Leistungen

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung für fremde Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 44; BGB § 518
    AUB; private Unfallversicherung; Schenkung Versicherungsnehmer an Versicherten; versicherte Person; Schenkung nicht vollzogen; Vollzug; Deckungsverhältnis; Valutaverhältnis

  • rechtsportal.de

    VVG § 44 ; BGB § 518
    Ansprüche des Versicherten einer für fremde Rechnung geschlossenen privaten Unfallversicherung gegen den Versicherungsnehmer auf Auskehr sämtlicher Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Dritten bei privater Unfallversicherung für fremde Rechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82

    Registerschutz und Bereicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2016 - 20 U 70/16
    Die Schenkung ist nur dann im Sinne von § 518 Abs. 2 BGB bewirkt, wenn der Schenker alles getan hat, was er für den Vollzug der Schenkung tun muss (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1984 - IX ZR 86/82 -, BGHZ 91, 288-293, Rn. 14 f).
  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2016 - 20 U 70/16
    Ohne entsprechende vertragliche Abrede lässt sich eine Auskunftspflicht allenfalls aus dem Grundsatz von Treu und Glauben herleiten, wonach ein Anspruchsinhaber Auskunft über die Umstände aus der Sphäre seines Schuldners verlangen kann, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 02. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 -, Rn. 15, juris).
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