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   OLG Hamm, 21.09.2017 - I-28 U 170/15   

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OLG Hamm, 21.09.2017 - I-28 U 170/15 (https://dejure.org/2017,66925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2017 - I-28 U 170/15 (https://dejure.org/2017,66925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2017 - I-28 U 170/15 (https://dejure.org/2017,66925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers eines 15 Monate vor Vertragsschluss hergestellten, als Neufahrzeug verkauften Wohnmobils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    - aus neuen Materialien zusammengesetzt und unbenutzt ist, - wenn und solange das Modell des Kraftfahrzeugs unverändert weiter gebaut wird, - wenn es keine durch längere Standzeit bedingte Mängel aufweist, - wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (hierzu insbesondere : BGH, Urteil vom 29.06.2016 in NJW 2016, 3015 und Urteil vom 15.10.2003 in NJW 2004, 160) und.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 107/07

    Kaufrecht: Zur Definition eines fabrikneuen Kraftfahrzeuges - Unzulässiger

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    Das von der Klägerin zur Begründung ihrer - gegenläufigen- Rechtsauffassung herangezogene Urteil des OLG Brandenburg vom 17.01.2008 (Az.: 12 U 107/07) besagt nichts anderes; auch dort wird die Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der (endgültigen) Fertigstellung des Wohnmobils an gerechnet.
  • BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    Dass der Beklagte seine Ermittlungen erst nach dem Erlass des landgerichtlichen Urteils anstellte, gereicht ihm nicht zum Nachteil; eine Obliegenheit, unbekannte Umstände schon erstinstanzlich zu ermitteln, besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - Az.: V ZR 238/15-zitiert nach juris; und Beschluss vom 10.06.2010 in NJW-RR 2011, 211).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    Deshalb ist die Neufahrzeugeigenschaft als Beschaffenheit des Wohnmobils vereinbart und (stillschweigend) Vertragsbestandteil geworden (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 06.11.2015 in NJW 2016, 1815; BGH, Urteil vom 19.12.2012 in NJW 2013, 1074).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 551/13

    Berufungsverfahren: Berücksichtigung unstreitigen neuen Sachvortrags; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    Die Tatsache, dass von dem Beklagten nach Einlegung der Berufung gegen das angefochtene Urteil mit Schriftsatz vom 29.09.2015 - rechtzeitig innerhalb der mangels Übergabe des Wohnmobils ab Vertragsschluss laufenden Frist von 12 Monaten und 14 Tagen, §§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB - der Widerruf seiner zum Kaufvertrag führenden Willenserklärung(en) ausgesprochen worden ist, ist für sich genommen zwar unstreitig und hat deshalb auch im Berufungsrechtszug Berücksichtigung zu finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2015 in RuS 2015, 212).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    Deshalb ist die Neufahrzeugeigenschaft als Beschaffenheit des Wohnmobils vereinbart und (stillschweigend) Vertragsbestandteil geworden (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 06.11.2015 in NJW 2016, 1815; BGH, Urteil vom 19.12.2012 in NJW 2013, 1074).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    - aus neuen Materialien zusammengesetzt und unbenutzt ist, - wenn und solange das Modell des Kraftfahrzeugs unverändert weiter gebaut wird, - wenn es keine durch längere Standzeit bedingte Mängel aufweist, - wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (hierzu insbesondere : BGH, Urteil vom 29.06.2016 in NJW 2016, 3015 und Urteil vom 15.10.2003 in NJW 2004, 160) und.
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 238/15

    Klage auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Arglistanfechtung:

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 28 U 170/15
    Dass der Beklagte seine Ermittlungen erst nach dem Erlass des landgerichtlichen Urteils anstellte, gereicht ihm nicht zum Nachteil; eine Obliegenheit, unbekannte Umstände schon erstinstanzlich zu ermitteln, besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - Az.: V ZR 238/15-zitiert nach juris; und Beschluss vom 10.06.2010 in NJW-RR 2011, 211).
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