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OLG Hamm, 21.09.2017 - III-3 RVs 28/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Sachen von besonderem Wert im Sinne von § 315c Abs. 1 StGB; Strafschärfende Berücksichtigung der fehlenden Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung; Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinne von § 47 Abs. 1 StGB
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 315c ; StGB § 47 Abs. 1 ; StGB § 46 Abs. 1
Begriff der Sachen von besonderem Wert im Sinne von § 315 C Abs. 1 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 10.02.2017 - 38 Ds 80/16
- OLG Hamm, 21.09.2017 - III-3 RVs 28/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 3 RVs 28/17
Die Gefährdung des vom Täter genutzten Fahrzeugs führt daher nicht zur Strafbarkeit nach § 315c StGB, auch wenn es ihm nicht gehört (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76). - BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66
Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von …
Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2017 - 3 RVs 28/17
Falls die Fahrt nach dem Unfall einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen das Verbot einer Trunkenheitsfahrt enthält, ist dieser Verstoß ebenso wie eine Fluchtfahrt nach dem Unfall (von deren Verfolgung das Amtsgericht in der Hauptverhandlung gemäß § 154a Abs. 2 StPO abgesehen hat) dem Fahrverhalten vor dem Unfall selbständig (BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66).