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   OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99   

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https://dejure.org/1999,2163
OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99 (https://dejure.org/1999,2163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 BL 169/99 (https://dejure.org/1999,2163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 2 BL 169/99 (https://dejure.org/1999,2163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Haftbefehls; Rechtmäßigkeit einer angeordneten Telefonüberwachung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 90
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06

    Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente

    Sie dürfte aber nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 5. Dezember 2005, wonach "gegen die Auffassung, eine zeitweilige Verzögerung des Verfahrens könne durch eine besonders intensive Bearbeitung ausgeglichen werden, erhebliche Bedenken bestehen , weil diese Form der Bearbeitung ohnehin in jeder Lage des Verfahrens geboten ist", nicht mehr haltbar sein (so auch Gaede HRRS 2005, 409, 411; siehe dazu auch schon Senat StV 2000, 90 und Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2005 in 2 OBL 57/05).
  • OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Begriff "derselben Tat"; Neubeginn der Frist bei

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21

    Verwertbarkeit übermittelter Encrochat- und SkyECC-Dateien

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.).
  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Weltrechtsprinzip bei Betäubungsmittelvertrieb: Anforderungen an das Vorliegen

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 1 Ws 557/06

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsache; Sachverständigengutachten;

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895, 2896; OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05

    Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 - 4 BL 8/02 - Beschluss des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 19.12.2002 - 5 BL 126/02 -).
  • OLG Hamm, 19.12.2002 - 5 BL 126/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf StV 1990, 503).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 OBL 5/05

    Haftprüfung; wichtiger Grund; Eröffnung des Verfahrens; Beginn der

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895, 2896; OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • OLG Hamm, 02.10.2001 - 5 BL 183/01

    Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, wichtiger Grund, Anklage vor einem unzuständigen

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503).
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00

    Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen

  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 4 OBL 106/06

    Aufhebung; keine hinreichende Beschleunigung; Beschleunigung von Haftsachen;

  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 OBL 96/06

    Aufhebung des Haftbefehls, keine Förderung durch das Schöffengericht,

  • OLG Hamm, 23.10.2001 - 1 BL 208/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, langer Zeitraum

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