Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Wichtiger Grund, besonderer Umfang der Ermittlungen, beschleunigte Erledigung des Ermittlungsverfahrens, Teilanklage, Akteneinsicht im Haftprüfungsverfahren
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Haftbefehls; Rechtmäßigkeit einer angeordneten Telefonüberwachung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 04.05.1999 - 64 Gs 4341/99
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
Papierfundstellen
- StV 2000, 90
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus …
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.). - OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06
Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente …
Sie dürfte aber nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 5. Dezember 2005, wonach "gegen die Auffassung, eine zeitweilige Verzögerung des Verfahrens könne durch eine besonders intensive Bearbeitung ausgeglichen werden, erhebliche Bedenken bestehen , weil diese Form der Bearbeitung ohnehin in jeder Lage des Verfahrens geboten ist", nicht mehr haltbar sein (so auch Gaede HRRS 2005, 409, 411; siehe dazu auch schon Senat StV 2000, 90 und Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2005 in 2 OBL 57/05). - OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
Untersuchungshaft über 6 Monate: Begriff "derselben Tat"; Neubeginn der Frist bei …
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
- OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21
Verwertbarkeit übermittelter Encrochat- und SkyECC-Dateien
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1195, 423; OLG Hamm StV 2000, 90 f.). - OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
Weltrechtsprinzip bei Betäubungsmittelvertrieb: Anforderungen an das Vorliegen …
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Hamm StV 2000, 90, 91). - OLG Hamm, 17.08.2006 - 1 Ws 557/06
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsache; Sachverständigengutachten; …
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895, 2896; OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423). - OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 - 4 BL 8/02 - Beschluss des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 19.12.2002 - 5 BL 126/02 -). - OLG Hamm, 19.12.2002 - 5 BL 126/02
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der …
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf StV 1990, 503). - OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 OBL 5/05
Haftprüfung; wichtiger Grund; Eröffnung des Verfahrens; Beginn der …
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; NJW 2003, 2895, 2896; OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Köln StV 1999, 40; OLG Düsseldorf NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt StV 1995, 423). - OLG Hamm, 02.10.2001 - 5 BL 183/01
Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, wichtiger Grund, Anklage vor einem unzuständigen …
Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503). - OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00
Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen …
- OLG Hamm, 28.11.2006 - 4 OBL 106/06
Aufhebung; keine hinreichende Beschleunigung; Beschleunigung von Haftsachen; …
- OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 OBL 96/06
Aufhebung des Haftbefehls, keine Förderung durch das Schöffengericht, …
- OLG Hamm, 23.10.2001 - 1 BL 208/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, langer Zeitraum …