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   OLG Hamm, 21.10.2021 - 4 RVs 102/21   

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https://dejure.org/2021,44490
OLG Hamm, 21.10.2021 - 4 RVs 102/21 (https://dejure.org/2021,44490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.2021 - 4 RVs 102/21 (https://dejure.org/2021,44490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 4 RVs 102/21 (https://dejure.org/2021,44490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 219a
    Schwangerschaftsabbruch; Abtreibung; Werbung; Information; Arzt

  • rechtsportal.de

    StGB § 219a
    Anwendungsinhalt des § 219a Abs. 4 StGB in personeller und sachlicher Hinsicht; Werbeverbot für Abtreibung; Schutzpflicht des ungeborenen Lebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2021 - 4 RVs 102/21
    Der Staat muss sich schützend und fördernd vor dieses Leben stellen und es vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer bewahren (BVerfG NJW 1993, 1751, 1753).

    Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, dass es in Ausnahmelagen zulässig, manchmal womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen" (BVerfG NJW 1993, 1751, 1754).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 1 Ss 96/20

    Gießener Ärztin Hänel rechtskräftig wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2021 - 4 RVs 102/21
    Demgegenüber erfasst Absatz 1 das Anbieten (also die einseitige Erklärung der Bereitschaft zur Leistung der Dienste oder Überlassung von Gegenständen oder Verfahren, die zum Schwangerschaftsabbruch geeignet sind, vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2021, 106, 107 m.w.N.), die Ankündigung und das Anpreisen (also: wegen besonderer Vorzüge empfehlen, rühmen, vgl. www.duden.de "anpreisen").
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2021 - 4 RVs 102/21
    Das vom BVerfG anerkannte Recht des Arztes, darauf hinweisen zu dürfen, dass seine Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02 - juris), wird durch die vom Amtsgericht (rechtlich zutreffende) Gesetzesanwendung nicht eingeschränkt.
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 2203/21

    Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Oktober 2021 - III - 4 RVs 102/21 -,.
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