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   OLG Hamm, 21.11.2012 - I-15 W 338/12   

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https://dejure.org/2012,41088
OLG Hamm, 21.11.2012 - I-15 W 338/12 (https://dejure.org/2012,41088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2012 - I-15 W 338/12 (https://dejure.org/2012,41088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2012 - I-15 W 338/12 (https://dejure.org/2012,41088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1938; BGB § 1961
    Voraussetzungen der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlasspflegschaft auf Antrag erfordert Rechtsschutzbedürfnis

Verfahrensgang

  • AG Essen - 153 VI 207/12
  • OLG Hamm, 21.11.2012 - I-15 W 338/12

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 71
  • FamRZ 2013, 1162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZR 151/10

    Erbengemeinschaft: Ermächtigung eines Teilhabers zur Einziehung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12
    Dabei kann zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses auch die Realisierung eines zum Nachlass zählenden Anspruchs sein, wie die Einziehung einer Forderung (BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - XII ZR 151/10).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2012 - 14 Wx 21/11

    Vereinsrecht: Voraussetzungen für Eintragung des regionalen Zweigvereins eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12
    Denn hinsichtlich der Beteiligten zu 2) bis 8) gilt der Grundsatz, dass bei einer Mehrheit von Antragsberechtigten die Beschwerdebefugnis aus verfahrensökonomischen Gründen auch auf diejenigen erstreckt wird, die den verfahrenseinleitenden Antrag zwar nicht gestellt haben, aber zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung noch wirksam stellen könnten (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2012, 441; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 59 Rdn. 41).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12
    Des Weiteren kann die Mehrheit der Erbengemeinschaft das, was sie im Innenverhältniss beschließen kann, auch im Außenverhältnis umsetzen, etwa durch Abgabe einer Willenserklärung (BGHZ 56, 47ff).
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2012 - 15 W 338/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGHZ 183, 131ff) kann die Erbengemeinschaft im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses vielmehr Mehrheitsentscheidungen treffen (§ 1938 BGB).
  • KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17

    Sparbuch als einziger Nachlassgegenstand: Kündigung des Sparguthabens durch

    Dies gilt ebenso für die angeführte Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 21. November 2012 - I-15 W 338/12, FGPrax 2013, 71).

    Der Beschluss des OLG Hamm (vom 21. November 2012 - I-15 W 338/12, FGPrax 2013, 71) betrifft nicht den Streitfall, der anders gelagert ist.

  • KG, 29.03.2018 - 4 U 24/17
    Dies gilt ebenso für die angeführte Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 21. November 2012 1- 15 W 338/12, FGPrax 2013, 71 ).

    Der Beschluss des OLG Hamm (vom 21. November 2012 - 1- 15 W 338/12, FGPrax 2013, 71 ) betrifft nicht den Streitfall, der anders gelagert ist.

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