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   OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10   

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https://dejure.org/2010,74877
OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10 (https://dejure.org/2010,74877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2010 - 27 U 33/10 (https://dejure.org/2010,74877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 27 U 33/10 (https://dejure.org/2010,74877)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 247/08

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10
    Der Geschädigte kann grundsätzlich frei wählen, wen er zuerst in Anspruch nimmt (BGH ZIP 2006, 100; BGH ZIP 2009, 87; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.3.2010, Aktenzeichen 19 U 247/08, juris; Pape/Graeber-Spliedt, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, 1. Auflage 2009, Teil 3, Rn. 1446; Uhlenbruck-Sinz, Insolvenzordnung, 13. Auflage 2010, § 60 Rn. 112; MünchKommInsO-Brandes, 2. Auflage 2007, § 61 Rn. 112).
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 53/02

    Entscheidung des Einzelrichters in einer Sache mit Grundsatzbedeutung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10
    Ergibt die Auslegung, dass von vornherein der Verwalter persönlich in Anspruch genommen werden sollte, ist eine Klageänderung nicht erforderlich (vgl. OLG Frankfurt MDR 2004, 43) und die Klagezustellung hat auch eine die Verjährung hemmende Wirkung.
  • BGH, 02.12.1993 - IX ZR 241/92

    Ersatzansprüche des Sicherungsnehmers bei pflichtwidriger Verwendung der Erlöse

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10
    Bereits die Nichtabführung oder die verspätete Abführung der Verwertungserlöse kann eine die deliktsähnliche Haftung aus § 60 InsO auslösende Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters zu begründen (LG Stendal DZWIR 2002, 298; vgl. BGH ZIP 1994, 140 zur Haftung nach der Konkursordnung).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10
    Dabei ist die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen maßgeblich, nicht deren zutreffende rechtliche Würdigung (BGHZ 138, 247, 252).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10
    Aufgrund der Tatbestandswirkung (vgl. BGH ZIP 2006, 194) muss der Beklagte jedoch die Tatsache, dass der Klägerin ein Anspruch in Höhe von 40.308,98 EUR gegen die Masse zusteht, gegen sich gelten lassen.
  • AG München, 26.05.2008 - 1506 IN 662/06

    Insolvenzverfahren: Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10
    Der Geschädigte kann grundsätzlich frei wählen, wen er zuerst in Anspruch nimmt (BGH ZIP 2006, 100; BGH ZIP 2009, 87; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.3.2010, Aktenzeichen 19 U 247/08, juris; Pape/Graeber-Spliedt, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, 1. Auflage 2009, Teil 3, Rn. 1446; Uhlenbruck-Sinz, Insolvenzordnung, 13. Auflage 2010, § 60 Rn. 112; MünchKommInsO-Brandes, 2. Auflage 2007, § 61 Rn. 112).
  • AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

    Das Oberlandesgericht Hamm hat deshalb entschieden, bereits die Vorenthaltung des Verwertungserlöses führe bei dem absonderungsberechtigten Gläubiger zum Eintritt des Schadens, der durch die spätere Massearmut nicht verändert werde, sondern mit der nur ein zusätzlicher Schuldner entfalle ( OLG Hamm v. 21.12.2010 [27 U 33/10] - Juris-Tz. 33 a.E.).
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