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   OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 W 62/22   

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https://dejure.org/2022,43193
OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 W 62/22 (https://dejure.org/2022,43193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2022 - 11 W 62/22 (https://dejure.org/2022,43193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 11 W 62/22 (https://dejure.org/2022,43193)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.2022 - II B 92/21

    Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 W 62/22
    Auch der Bundesfinanzhof habe jüngst mit Beschluss vom 28.06.2022 (II B 92/21) entschieden, dass die vom Hessischen Landessozialgericht vertretene Rechtsauffassung, wonach Art. 34 S. 3 GG (jegliche) schadensersatzrechtliche Haftungsreglungen des Staates umfasse, wenn hoheitliches Handeln eines seiner Amtswalter rechtwidrig einen kompensationsfähigen Schaden verursacht habe, zu weitergehend sei, weil die Staatshaftung nach aktueller Rechtslage lediglich durch Überleitung der Eigenhaftung des Amtsträgers auf den Staat entstehe.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.06.2022 (II B 92/21), insbesondere dessen Ausführungen unter lit. II. 2. b) cc) der Entscheidungsgründe.

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 W 62/22
    Für den Wert des Beschwerdeverfahrens ist grundsätzlich ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgeblich, wobei eine Größenordnung von etwa 1/3 bis 1/5 in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 19.12.1996, III ZR 105/96 - Rz. 18 juris).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 W 62/22
    Die Entscheidung über den damit für den Zahlungsantrag zu 9.) ebenfalls in Betracht kommenden Schadensersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG ist, wie sich auch aus § 17 Abs. 2 S. 2 GVG ergibt, gemäß Art. 34 S. 3 GG allein den ordentlichen Gerichten vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.21993, 7 B 5/93 - Rz. 3 juris).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 W 62/22
    Die Kostenentscheidung, die bei einer Beschwerde gegen eine nach § 17 a GVG getroffene Entscheidung wegen deren eigenständigen Charakters immer veranlasst ist (BGH, Beschluss vom 17.06.1993, V ZB 31/92; Lückemann in: Zöller, ZPO 34. Auflage, § 17b GVG Rn. 4 m.w.Nw.), beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
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