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   OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2382
OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07 (https://dejure.org/2008,2382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2008 - 15 W 334/07 (https://dejure.org/2008,2382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 15 W 334/07 (https://dejure.org/2008,2382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2200; FGG § 20 Abs. 1
    Keine Beschwerdebefugnis eines Miterben gegen bloße Auswahl des Testamentsvollstreckers an anderem Erbteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anfechtung der Auswahlentscheidung zur Person des Testamentsvollstreckers durch einen in seinem Erbanteil nicht von der Anordnung der Testamentsvollstreckung betroffenen Miterben ; Beschwerdebefugnis nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiwillige ...

  • Judicialis

    BGB § 2200; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2200; FGG § 20 Abs. 1
    Anfechtung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch einen Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung - Wer kann die Ernennung eines Testamentsvollstreckers anfechten?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anfechtung der Person des Testamentsvollstreckers - Miterbe muss betroffen sein

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen die Person des Testamentvollstreckers - Der Erbe muss in seinen Rechten betroffen sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 54 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 2200; FGG § 20 Abs. 1 BGB
    Testamentsvollstreckung: Anfechtung durch nichtbeschwerten Miterben

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Testamentsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 155
  • FGPrax 2008, 115
  • FamRZ 2008, 1379
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07
    Erforderlich ist ein unmittelbarer, nachteiliger Eingriff in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht, ein bloßes rechtliches Interesse an der Abänderung der angegriffenen Verfügung reicht nicht aus (vgl. Bay ObLG FamRZ 2002, 641, 642).
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07
    Denn Beteiligter in dem Verfahren ist jeder, der ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat (BGHZ 35, 296 = NJW 1961, 1717; KG NJW 1963, 1553).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 3 Wx 266/03

    Zum Beschwerderecht des Nachlassgläubigers gegen die ablehnende Entscheidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07
    Ebenso wenig reicht ein lediglich wirtschaftliches Interesse aus (OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 32).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Die angefochtene Entscheidung muss daher ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00, FamRZ 2004, 1024 unter II B; OLG München ZEV 2009, 342; OLG Hamm ZEV 2008, 334; Keidel/Meyer-Holz, FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 6, 9; Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 2).

    Für die Beschwerdebefugnis nach § 59 Abs. 1 FamFG kommt es auf die Beteiligtenstellung nicht an (BT-Drucks. 16/6308 S. 204; Abramenko/Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl. § 59 Rn. 1; so bereits OLG Hamm ZEV 2008, 334 für die Beschwerdebefugnis nach § 20 Abs. 1 FGG).

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    (Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der

    Die erforderliche Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1) folgt daraus, dass er als Miterbe durch die reine Auswahlentscheidung bzw. die Ablehnung, eine solche gemäß § 2200 Abs. 1 BGB vorzunehmen, in seiner eigenen Rechtsposition betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 155).
  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

    Für die Begründung einer Beschwerdeberechtigung genügt jedoch nicht allein die tatsächliche formelle Beteiligung in dem Verfahren, erforderlich ist darüber hinaus, dass der Beteiligte rügt, durch die Entscheidung in einem eigenen Recht betroffen zu sein (OLG Hamm MittBayNot 2008, 390/391 mit Anmerkung Reimann; Staudinger/Reimann § 2200 Rn. 16, 21; offen gelassen in BayObLG FamRZ 2002, 641/642; a.A. Jansen/Briesemeister § 20 Rn. 23, Jansen/Müller-Lukoschek § 81 Rn. 5: jeder Beteiligte).
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