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   OLG Hamm, 22.01.2021 - I-10 W 33/20   

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https://dejure.org/2021,4937
OLG Hamm, 22.01.2021 - I-10 W 33/20 (https://dejure.org/2021,4937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2021 - I-10 W 33/20 (https://dejure.org/2021,4937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - I-10 W 33/20 (https://dejure.org/2021,4937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwe und Bruder streiten ums Erbe - Liegt ein Scheidungsverfahren lange "auf Eis", kann die Witwe trotz des Scheidungsantrags erben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 587
  • FamRZ 2021, 1750
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 10 W 33/20
    Deshalb wird davon ausgegangen, dass es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht, den Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten schon an die auf Ehescheidung gerichteten Prozesshandlungen des Erblassers zu knüpfen (BGH Urt. v. 6.6.1990, IV ZR 88/89, FamRZ 1990, 109; OLG Saarbrücken, Beschlus v. 24.8.2010, 5 W 185/10- Juris-Rz. 15).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 6 UF 30/17

    Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts bei Ruhen des Scheidungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 10 W 33/20
    Ein Zeitraum von etwas mehr als 6 Jahren (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.9.2017, 6 UF 30/17) sowie von 15 Jahren (OLG Köln, Beschluss v. 30.11.2011, 2 Wx 122/11) ist dagegen als noch nicht ausreichend erachtet worden.
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 5 W 185/10

    Ausschluss des Ehegattenerbrechts: Nichtbetreiben des Ehescheidungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 10 W 33/20
    Deshalb wird davon ausgegangen, dass es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht, den Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten schon an die auf Ehescheidung gerichteten Prozesshandlungen des Erblassers zu knüpfen (BGH Urt. v. 6.6.1990, IV ZR 88/89, FamRZ 1990, 109; OLG Saarbrücken, Beschlus v. 24.8.2010, 5 W 185/10- Juris-Rz. 15).
  • OLG Köln, 30.11.2011 - 2 Wx 122/11

    Voraussetzungen des Wegfalls des Ehegattenerbrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 10 W 33/20
    Ein Zeitraum von etwas mehr als 6 Jahren (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.9.2017, 6 UF 30/17) sowie von 15 Jahren (OLG Köln, Beschluss v. 30.11.2011, 2 Wx 122/11) ist dagegen als noch nicht ausreichend erachtet worden.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1990 - 7 U 7/89
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 10 W 33/20
    Allerdings ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Nicht-Betreiben eines anhängig gemachten Scheidungsverfahrens über einen längeren Zeitraum als Rücknahme des Scheidungsantrags zu behandeln ist, mit der Folge, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Ehegattenerbrechts nicht mehr vorliegen (vgl. Juris-PK-M. Schmidt, 9. Aufl., § 1933 BGB Rz. 9; Münch-Komm-Leipold, 8. Aufl., § 1933 BGB Rz. 15; Palandt-Weidlich, 79. Aufl., § 1933 BGB Rz. 2. So ist ein Nicht-Betreiben eines eingeleiteten Scheidungsverfahrens über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren dahingehend gewertet worden, dass der Erblasser dadurch seinen Scheidungswillen endgültig aufgegeben hat (OLG Düsseldorf Urt.v. 18.12.1990, 7 U 7/89- Juris Rz. 40; OLG Saarbrücken, a.a.O., Juris Rz.16).
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