Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.02.2017 - 30 U 115/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Untermietverhältnis, Herausgabeanspruch des Untervermieters, Besitzrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546 Abs. 1
Untermietverhältnis; Herausgabeanspruch des Untervermieters; Besitzrecht - rechtsportal.de
BGB § 546 Abs. 1
Pflichten des Untermieters nach Beendigung des Untermietverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Trotz eigenen Vertrags mit Hauptvermieter: Untermieter muss raus!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Trotz bestehenden (eigenen) Besitzrechts: Untermieter muss räumen!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Herausgabepflicht bei bestehendem Haupt- und Untermietverhältnis
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Trotz bestehenden (eigenen) Besitzrechts: Untermieter muss räumen!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trotz bestehenden (eigenen) Besitzrechts: Untermieter muss räumen! (IMR 2017, 239)
Verfahrensgang
- LG Essen, 29.06.2016 - 16 O 11/16
- OLG Hamm, 22.02.2017 - 30 U 115/16
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 560
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2013 - XII ZR 38/12
Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2017 - 30 U 115/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn sich die für den Abschluss des Vertrages notwendige Einigung über alle wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere den Mietgegenstand, den Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses - aus einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde ergibt (BGH, Urteil vom 30.01.2013 - XII ZR 38/12, NJW 2013, 1083 Rn. 22). - BGH, 04.10.1995 - XII ZR 215/94
Anspruch des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter nach Beendigung des …
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2017 - 30 U 115/16
Einem diesem Verhältnis entstammenden Herausgabeanspruch steht ein nachfolgend zwischen Untermieter und Hauptvermieter geschlossenes eigenes vertragliches Verhältnis nicht entgegen, solange das Vertragsverhältnis zwischen Haupt- und Untervermieter noch nicht beendet ist (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.1995 - XII ZR 215/94, NJW 1996, 46 juris Rn. 12; OLG Celle NJW 1953, 1474, 1475). - OLG Hamm, 15.10.2003 - 30 U 131/03
Sicherung der Ansprüche aus einem Mietvertrag bei Konkurrenz mehrerer Gläubiger
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2017 - 30 U 115/16
Der Grundsatz der Priorität des Vertragsschlusses gilt nicht (Senatsurteil vom 15.10.2003 - 30 U 131/03, NJW-RR 2004, 521 juris Rn. 18).
- OLG Hamm, 05.06.2020 - 30 U 163/19
Auch formbedürftige Vertragsklauseln sind auszulegen
Mit einer Ausnahme befassen sich die Entscheidungen sämtlich mit Fällen, in denen die Formularverträge einerseits Regelungen zu einer bestimmten Mietdauer, andererseits aber auch solche für unbefristete Mietverhältnisse enthielten, so dass auch im Wege einer Auslegung nicht mehr hinreichend eindeutig zu bestimmen war, ob eine Befristung vereinbart sein sollte oder nicht (so OLG Köln, ZMR 1999, 760; OLG Rostock, ZMR 2001, 27; KG BeckRS 2016, 05783 und Senat, NJOZ 2017, 724).