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   OLG Hamm, 22.03.1984 - 24 U 258/83   

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https://dejure.org/1984,4480
OLG Hamm, 22.03.1984 - 24 U 258/83 (https://dejure.org/1984,4480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1984 - 24 U 258/83 (https://dejure.org/1984,4480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1984 - 24 U 258/83 (https://dejure.org/1984,4480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung und Auseinandersetzung einer in Form einer BGB-Gesellschaft gebildeten Arbeitsgemeinschaft wegen Konkurses eines Gesellschafters; Erwerb der Gesellschaftsanteile durch Anwachsung; Begründung von Verschulden hinsichtlich der Verzögerung der Zustellung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arge-Vertrag: Aktivlegitimation; Verjährung: Unterbrechung durch Mahnbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1986, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1965 - II ZR 10/64

    Erwerb von Alleineigentum an einem Grundstück - Einwilligung zur Eintragung als

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1984 - 24 U 258/83
    Davon kann, weil die Vorschrift dispositiven Charakter hat, durch individuelle Abmachung der Gesellschafter wie im vorliegenden Fall abgewichen werden - vgl. BGH NJW 1966, S. 827 [BGH 13.12.1965 - II ZR 10/64] ; Staudinger a.a.O., § 736 Rdn. 7-10 m.w.N.; für den vorliegenden Arge-Vertrag Hochstein-Jagenburg: Arge-Vertrag, Komm., 1974, § 24 Rdn. 14, 16 i.V.m. § 22 Rdn. 10, 11 sowie Übersicht vor § 22 Rdn. 40, 41 -.
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1984 - 24 U 258/83
    Nach Abbruch der Verhandlungen mußte die Klägerin sich allerdings innerhalb kurzer Frist entscheiden, ob sie den Anspruch nunmehr gerichtlich verfolgen wollte oder nicht (BGH NJW 1976 S. 2344 (2345) [BGH 20.01.1976 - VI ZR 15/74] ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1984 - 24 U 258/83
    Die Gerichte sind von Verfassungs wegen ( Art. 103 Abs. 1 GG ) und nach den Regeln des Zivilprozeßrechts ( § 139 Abs. 1 ZPO ) verpflichtet, das Vorbringen der Parteien jedenfalls zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Bundesverfassungsgericht in NJW 1978 S. 989) und Zweifel und Unklarheiten die sich dabei ergeben, durch Ausübung des Fragerechts gemäß § 139 Abs. 1 ZPO auszuräumen.
  • VG Düsseldorf, 02.07.2020 - 11 K 5692/19

    Parteifähigkeit; Insolvenz; Liquidationsgesellschaft; Erhaltungs- und

    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22. März 1984 - 24 U 258/83 -, BeckRS 1984, 31381379; von Proff zu Irnich, in: BeckOGK BGB, 54. Edition 2020, § 728, Rn. 46.
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