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   OLG Hamm, 22.03.1999 - 30 W 25/99   

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https://dejure.org/1999,12045
OLG Hamm, 22.03.1999 - 30 W 25/99 (https://dejure.org/1999,12045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1999 - 30 W 25/99 (https://dejure.org/1999,12045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1999 - 30 W 25/99 (https://dejure.org/1999,12045)
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  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 30 W 25/99
    Hierbei ist aber eine gewisse Verallgemeinerung zulässig, wenn dabei das charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt und der Kern des Verbots unberührt bleibt (vgl. BGH NJW 1991, 296 m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.06.1986 - 2 W 34/86

    Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs; Entfallen des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 30 W 25/99
    Da der Vermieter die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen mangels Kenntnis in der Regel nicht konkret beschreiben kann, sind nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung an Glaubhaftmachung und Bestimmtheit des Vermieterpfandrechts im Verfügungsantrag, -ausspruch und -urteil keine zu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 521; OLG Celle NJW-RR 1987, 447; OLG Köln ZIP 1984, 89; von Martius in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A Rdn. 895; Staudinger/Emmerich, BGB, 13. B. (1995), § 561 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 19.09.1983 - 12 U 40/83
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1999 - 30 W 25/99
    Da der Vermieter die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen mangels Kenntnis in der Regel nicht konkret beschreiben kann, sind nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung an Glaubhaftmachung und Bestimmtheit des Vermieterpfandrechts im Verfügungsantrag, -ausspruch und -urteil keine zu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 521; OLG Celle NJW-RR 1987, 447; OLG Köln ZIP 1984, 89; von Martius in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A Rdn. 895; Staudinger/Emmerich, BGB, 13. B. (1995), § 561 Rdn. 6).
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