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   OLG Hamm, 22.03.2016 - I-15 W 357/15   

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https://dejure.org/2016,11316
OLG Hamm, 22.03.2016 - I-15 W 357/15 (https://dejure.org/2016,11316)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2016 - I-15 W 357/15 (https://dejure.org/2016,11316)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2016 - I-15 W 357/15 (https://dejure.org/2016,11316)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Begründung von ideellem Miteigentum; Fortbestand einer am Sondereigentum begründeten Grunddienstbarkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1018; WEG §§ 1, 4, 9 Abs. 1 Nr. 1
    Erlöschen einer für Sondereigentum bestellten Grunddienstbarkeit (hier: Garagennutzungsrecht) bei im Grundbuch eingetragener Aufhebung des Sondereigentums

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018; WEG § 1
    Wohnungseigentum als herrschendes Grundstück

  • rechtsportal.de

    BGB § 1018 ; WEG § 1
    Rechtsfolgen der Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Begründung von ideellem Miteigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Grunddienstbarkeit für ideellen Miteigentumsanteil!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit bei Beendigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Verfahrensgang

  • AG Witten - OH-608
  • OLG Hamm, 22.03.2016 - I-15 W 357/15

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 791
  • BauR 2016, 1975
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 15 W 357/15
    Bei Wohnungseigentum wird das Raumeigentum als "herrschendes Grundstück" angesehen, für dessen Nutzung die Grunddienstbarkeit einen Vorteil im Sinne des § 1019 BGB bietet (BGHZ 107, 289; Staudinger-Jörg Mayer, a. a. O., § 1018 Rn.46); dabei kann die Regelung der Garagenbenutzung des dienenden Grundstücks als Inhalt des Sondereigentums in die Wohnungsgrundbücher des berechtigten Grundstücks eingetragen werden (BayObLG Rechtspfleger 1990, 354).
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