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   OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07   

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https://dejure.org/2008,13878
OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07 (https://dejure.org/2008,13878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07 (https://dejure.org/2008,13878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2008 - 3 Ss OWi 582/07 (https://dejure.org/2008,13878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit eines Betroffenen bei der Verhängung einer relativ hohen Geldbuße; Auswirkung des "Schweigens" eines Hauptverhandlungsprotokolls über die Verlesung einer Urkunde

  • Judicialis

    StPO § 249; ; StPO § 267; ; StPO § 344; ; OWiG § 79

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geldbuße: Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geldbuße: Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Urkundenverlesung in der Hauptverhandlung und Schweigen des Protokolls darüber sowie zum Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

Verfahrensgang

  • AG Lübbecke - 9 OWi 43 Js 435/07
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang aber, dass, wenn es auch keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag, davon ausgegangen werden darf, dass (ordnungsgemäß aufgestellte) Vorschriftzeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden (vgl. BGHSt 43, 241).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07
    Denn die Anordnung des Verfahrens lässt keinen Rückschluss auf die weitere Beachtung des Verfahrens gem. § 249 Abs. 1 StPO zu (vgl. BGH NStZ 2005, 160).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Die Möglichkeit, dass der Betroffene das die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit anordnende Vorschriftzeichen übersehen hat, brauchen sie nur dann in Rechnung zu stellen, wenn der Betroffene sich darauf beruft oder sich hierfür sonstige Anhaltspunkte ergeben, was vorliegend jedoch nicht der Fall ist (vgl. BGH aaO.; OLG Hamm ZfS 2008, 408).
  • OLG Köln, 19.10.2018 - 1 RBs 324/18

    Erfahrungssatz zur Wahrnehmung ordnungsgemäß aufgestellter Verkehrszeichen

    Die Möglichkeit, dass der Betroffene das die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit anordnende Verkehrszeichen übersehen hat, brauchen sie nur dann in Rechnung zu stellen, wenn der Betroffene sich darauf beruft oder sich hierfür sonstige Anhaltspunkte ergeben (BGHSt 43, 241 [251]; OLG Hamm zfs 2008, 408 [409]; OLG Celle VM 2014, 5 [Nr. 5] = DAR 2014, 150 = zfs 2014, 350; OLG Koblenz zfs 2014, 530).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    Die Möglichkeit, dass der Betroffene die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit anordnende Vorschriftzeichen übersehen hat, braucht das Tatgericht nur dann in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür sonstige Anhaltspunkte ergeben (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm ZfS 2008, 408).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Diesen Regelfall dürfen die Bußgeldstellen und Gerichte ihren Entscheidungen regelmäßig zugrunde legen (siehe auch OLG Hamm ZfS 2008, 408).
  • OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23

    Geschwindigkeitsverstoß: Vorsatz bei Einfahrt in Baustellenbereich bei hoher

    Das Bewusstsein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, setzt indessen grundsätzlich voraus, dass der Betroffene die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung wahrgenommen hatte (SenE v. 22.02.2007 - 82 Ss-OWi 13/07 - OLG Hamm zfs 2008, 408 [409]; Hentschel/König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 3 StVO Rz. 56).
  • AG Castrop-Rauxel, 26.08.2022 - 6 OWi 486/22

    ProVida 2000 Modular, standardisiertes Messverfahren, Hinweis Vorsatz, abwesenden

    Dabei ist zugrunde zu legen, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern grundsätzlich wahrgenommen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 22.04.2008, 3 Ss OWi 582/07).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2012 - 3 RBs 98/12

    Einführung von Urkunden in die Bußgeldhauptverhandlung

    Auch eine Bezugnahme auf §§ 256 StPO, 46 Abs. 1 OWiG findet sich nicht im Hauptverhandlungsprotokoll, wodurch deutlich geworden wäre, dass die Urkunden verlesen und damit ordnungsgemäß eingeführt wurden (dazu, dass dies ausreichend sein kann: zu vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22. April 2008 - 3 Ss OWi 582/07).".
  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung -

    Daraus, dass der EuGH in seinen Urteilen vom 26.6.2008 diese Argumentation des Generalanwalts nicht aufgegriffen hat und auf die Problematik des Missbrauchs der Niederlassungsfreiheit zur Umgehung nationaler Vorschriften nicht weiter eingegangen ist vgl. dazu die Urteilsbesprechungen von Dauer, NJW 2008, 2381 ff., Haus, ZfS 2008, 408, Geiger DAR 2008, 463 f. und König, DAR 2008, 464, lässt sich nach Auffassung des Senats nicht mit der erforderlichen Gewissheit schließen, dass der EuGH die vorbehaltlose Anerkennung ausländischer EU-Fahrerlaubnisse auch dann für zwingend hält, wenn deren Erwerb nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der europäischen Grundfreiheiten, sondern lediglich deshalb erfolgt ist, um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis zu umgehen.
  • AG Castrop-Rauxel, 26.08.2022 - 6 OWi 264 Js 1170/22
    Dabei ist zugrunde zu legen, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern grundsätzlich wahrgenommen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 22.04.2008, 3 Ss OWi 582/07).
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