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OLG Hamm, 22.04.2021 - 3 Ws 124/21, 3 Ws 125/21 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2021 - 3 Ws 124/21, 3 Ws 125/21 (https://dejure.org/2021,13609)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zuständigkeit "große" Strafvollstreckungskammer, Überweisung, Vollzug, lebenslange Freiheitsstrafe, Entziehungsanstalt, Sicherungsverwahrung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit "große" Strafvollstreckungskammer; Überweisung; Vollzug; lebenslange Freiheitsstrafe; Entziehungsanstalt; Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de
§ 67a Abs. 3 StGB als Prüfungsmaßstab für Fortdauer der Unterbringung in Erziehungsanstalt; Besetzungsumfang der Strafvollstreckungskammer bei Verfahren nach § 67a StGB ; Voraussetzungen für Änderung oder Aufhebung der Unterbringungssituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 15 StVK 3300/20
- OLG Hamm, 22.04.2021 - 3 Ws 124/21, 3 Ws 125/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 326
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 16.11.2012 - 2 Ws 295/12
Entziehen des gesetzlichen Richters bei der Entscheidung der großen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2021 - 3 Ws 124/21
Einer Zurückverweisung der Sache an die kleine Strafvollstreckungskammer bedarf es nicht, weil der Senat als das sowohl der großen als auch der kleinen Strafvollstreckungskammer übergeordnete Beschwerdegericht gemäß § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst entscheiden kann (OLG Celle, Beschluss vom 16. November 2012 - 2 Ws 295/12, BeckRS 2013, 20024, beck-online;… Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Auflage 2020, GVG, § 78b Rn. 8; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2021, 3 Ws 68-70/21).