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   OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21   

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https://dejure.org/2021,11747
OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21 (https://dejure.org/2021,11747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2021 - 4 Ws 39/21 (https://dejure.org/2021,11747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2021 - 4 Ws 39/21 (https://dejure.org/2021,11747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 5 Abs. 2 ; StrEG § 8 Abs. 3 S. 2
    Grobe Fahrlässigkeit; Entschädigung; Ausschluss; Kausalität; Urteilsfeststellungen; Bindung

  • rechtsportal.de

    StrEG § 5 Abs. 2 ; StrEG § 8 Abs. 3 S. 2
    Grobe Fahrlässigkeit; Entschädigung; Ausschluss; Kausalität; Urteilsfeststellungen; Bindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21
    Ein Beschuldigter kann die Anordnung von Untersuchungshaft nicht nur dadurch verursachen, dass er durch sein Verhalten maßgeblich zur Entstehung des dringenden Tatverdachts beiträgt, sondern auch dadurch, dass er in zurechenbarer Weise einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung eines Haftgrundes leistet (KG Berlin, Beschluss vom 11.01.2012 - 2 Ws 351/11 -, Rn. 11, m.w.N. - juris).

    Fehlt es (teilweise) an tatsächlichen Feststellungen, kann das Beschwerdegericht allerdings dann von einer Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache absehen, wenn der Fall einfach gelagert ist, die maßgeblichen Tatsachen sich - ohne dass es eigener weiterer Ermittlungen bedürfte - aus dem Akteninhalt im Wege des Freibeweises feststellen lassen (BGH, Beschluss vom 04.12.1974 - 3 StR 298/74 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2015 - 2 Ws 550/15 -, Rn. 11, m.w.N. - juris) und sich das Beschwerdegericht durch die Ergänzung der Feststellungen nicht in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Urteils setzt (KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, Rn. 3, m.w.N. - juris).

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21
    Fehlt es (teilweise) an tatsächlichen Feststellungen, kann das Beschwerdegericht allerdings dann von einer Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache absehen, wenn der Fall einfach gelagert ist, die maßgeblichen Tatsachen sich - ohne dass es eigener weiterer Ermittlungen bedürfte - aus dem Akteninhalt im Wege des Freibeweises feststellen lassen (BGH, Beschluss vom 04.12.1974 - 3 StR 298/74 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2015 - 2 Ws 550/15 -, Rn. 11, m.w.N. - juris) und sich das Beschwerdegericht durch die Ergänzung der Feststellungen nicht in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Urteils setzt (KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, Rn. 3, m.w.N. - juris).
  • OLG Koblenz, 26.10.2015 - 2 Ws 550/15

    Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Beschwerdegerichts an die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21
    Fehlt es (teilweise) an tatsächlichen Feststellungen, kann das Beschwerdegericht allerdings dann von einer Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache absehen, wenn der Fall einfach gelagert ist, die maßgeblichen Tatsachen sich - ohne dass es eigener weiterer Ermittlungen bedürfte - aus dem Akteninhalt im Wege des Freibeweises feststellen lassen (BGH, Beschluss vom 04.12.1974 - 3 StR 298/74 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2015 - 2 Ws 550/15 -, Rn. 11, m.w.N. - juris) und sich das Beschwerdegericht durch die Ergänzung der Feststellungen nicht in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Urteils setzt (KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, Rn. 3, m.w.N. - juris).
  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21
    Dauert eine entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme dabei maßgeblich aus Gründen weiter an, die nicht (mehr) auf dem grob fahrlässigen Verschulden des Beschuldigten beruhen, so kann auch ein für sich betrachtet grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten aus Gründen mangelnder Verursachung nicht zum Ausschluss der Entschädigung führen (KG Berlin, Beschluss vom 10.10.2008 - 4 Ws 78/08 -, juris).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09

    Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21
    Zur Beurteilung des Entschädigungsausschlusses nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG kommt es nicht darauf an, ob die Verdachtslage die Strafverfolgungsmaßnahme gerechtfertigt hat, sondern darauf, dass der Freigesprochene die Maßnahme durch die Tat selbst oder sein früheres oder nachfolgendes Verhalten ganz oder überwiegend grob fahrlässig verursacht hat (BGH, StraFo 2010, 87).
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