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   OLG Hamm, 22.06.2010 - I-15 W 299/10   

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https://dejure.org/2010,12718
OLG Hamm, 22.06.2010 - I-15 W 299/10 (https://dejure.org/2010,12718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2010 - I-15 W 299/10 (https://dejure.org/2010,12718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - I-15 W 299/10 (https://dejure.org/2010,12718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Übertragung einer Leitungsdienstbarkeit von einem Energieversorgungsunternehmen auf ein weiteres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 428; BGB § 1092 Abs. 3 S. 1
    Voraussetzungen der Übertragung eier Leitungsdienstbarkeit von einem Energieversorgungsunternehmen auf ein weiteres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Altena - AL-1623
  • OLG Hamm, 22.06.2010 - I-15 W 299/10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 97/73

    Gewillkürte Gesamtgläubigerschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 299/10
    Der Grund ist darin zu sehen, dass der Schuldner, im Gegensatz zur Übertragung des vollen Gläubigerrechts, andernfalls ohne sein Zutun einem weiteren Gläubiger ausgesetzt wird (BGHZ 64 67 = NJW 1975, 969; NJW 2005, 2779, 2781; ferner: MünchKomm-Roth, BGB, Komm., 5. Aufl., § 398, Rdnr. 59; Ermann-Westermann, BGB, Komm., 12. Aufl., § 398, Rdnr. 5; Müller in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, Komm., 4. Aufl., § 398, Rdnr. 31).
  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 299/10
    Der Grund ist darin zu sehen, dass der Schuldner, im Gegensatz zur Übertragung des vollen Gläubigerrechts, andernfalls ohne sein Zutun einem weiteren Gläubiger ausgesetzt wird (BGHZ 64 67 = NJW 1975, 969; NJW 2005, 2779, 2781; ferner: MünchKomm-Roth, BGB, Komm., 5. Aufl., § 398, Rdnr. 59; Ermann-Westermann, BGB, Komm., 12. Aufl., § 398, Rdnr. 5; Müller in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, Komm., 4. Aufl., § 398, Rdnr. 31).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 299/10
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 299/10
    Nach § 18 Abs. 1 S. 1 GBO kann im grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahren eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6, 8; Wilke in Bauer/von Oefele, a. a. O., § 18, Rdnr. 9; Demharter, a. a. O., § 18, Rdnr. 8).
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