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   OLG Hamm, 22.06.2021 - III-4 RVs 40/21   

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OLG Hamm, 22.06.2021 - III-4 RVs 40/21 (https://dejure.org/2021,20013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2021 - III-4 RVs 40/21 (https://dejure.org/2021,20013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - III-4 RVs 40/21 (https://dejure.org/2021,20013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 2 Ds 642/20
  • AG Detmold - 22 Js 386/20
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - III-4 RVs 40/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH stellt das selbst verantwortliche Sich-Betrinken des Angeklagten vor der Tat für sich allein einen schulderhöhenden Umstand dar, der sowohl bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als auch im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt werden darf, ohne dass dies von einzelfallbezogenen Feststellungen dazu abhängig ist, ob sich aufgrund der jeweiligen persönlichen oder situativen Verhältnisse das Risiko der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung für den Angeklagten vorhersehbar signifikant erhöht hat (zu vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - GSSt 3/17 - Beschluss vom 08.03.2018 - 3 StR 63/15 - OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 -).

    Denn wenn schon die selbst verschuldete Trunkenheit an sich strafschärfend gewertet werden kann, muss dies erst recht gelten, wenn sie unter Umständen herbeigeführt worden ist, unter denen es äußerst naheliegend war, dass es zu einer Trunkenheitsfahrt kommt (zu vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 - Peglau, jurisPR-StrafR 6/2020 Anm. 3).

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 84/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts bezüglich der Prüfung der Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    In diesem Zusammenhang kommt den im Urteil festgestellten Angaben des die Blutprobe entnehmenden Arztes im Blutentnahmeprotokoll (UA S. 3) besondere Bedeutung zu (zu vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.1990 - 4 StR 84/90 -).

    Dementsprechend ist die Frage einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB jedenfalls dann zu erörtern, wenn hierfür trotz einer Blutalkoholkonzentration unter 2 %o konkrete Anhaltspunkte, insbesondere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ergeben (zu vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.1990 - 4 StR 84/90 -).

  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Vielmehr ist im Rahmen einer Gesamtschau eine Bewertung aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, vorzunehmen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2004 - 3 Ss 493/04 - BGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 1 StR 59/12 -).

    Dabei kommt der Blutalkoholkonzentration ein umso geringerer Beweiswert zu, je mehr sonstige aussagekräftige psychodiagnostische Kriterien vorliegen (zu vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 1 StR 59/12 -).

  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 63/15

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei überlanger Verfahrensdauer wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH stellt das selbst verantwortliche Sich-Betrinken des Angeklagten vor der Tat für sich allein einen schulderhöhenden Umstand dar, der sowohl bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als auch im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt werden darf, ohne dass dies von einzelfallbezogenen Feststellungen dazu abhängig ist, ob sich aufgrund der jeweiligen persönlichen oder situativen Verhältnisse das Risiko der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung für den Angeklagten vorhersehbar signifikant erhöht hat (zu vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - GSSt 3/17 - Beschluss vom 08.03.2018 - 3 StR 63/15 - OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 -).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Da der Gesetzgeber mit der Schaffung dieses Regelbeispiels die richterliche Bewertung der Anlasstat und die sich daraus ergebende Prognose hinsichtlich der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gleichsam vorweggenommen hat, ist die sonst erforderliche Gesamtabwägung der Umstände, die für oder gegen die Eignung des Täters sprechen, regelmäßig entbehrlich (zu vgl. BGH, Urteil vom 28.08.1996 - 3 StR 241/96 -), so dass es weiterer Ausführungen im Urteil hierzu nicht bedurfte.
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 229/01

    Beschränkung auf Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Eine Aufhebung des Ausspruchs über die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch nicht unter dem Aspekt der untrennbaren Verzahnung zwischen Schuld-, Straf- und Maßregelausspruch geboten (zu vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2001 - 1 StR 229/01 -).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH stellt das selbst verantwortliche Sich-Betrinken des Angeklagten vor der Tat für sich allein einen schulderhöhenden Umstand dar, der sowohl bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als auch im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt werden darf, ohne dass dies von einzelfallbezogenen Feststellungen dazu abhängig ist, ob sich aufgrund der jeweiligen persönlichen oder situativen Verhältnisse das Risiko der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung für den Angeklagten vorhersehbar signifikant erhöht hat (zu vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - GSSt 3/17 - Beschluss vom 08.03.2018 - 3 StR 63/15 - OLG Celle, Urteil vom 09.12.2019 - 3 Ss 48/19 -).
  • BGH, 21.10.2009 - 2 StR 377/09

    Rechtsfehlerhafte Bildung der Gesamtstrafe nach Bruchteilen der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Ungeachtet des Umstandes, dass hinsichtlich der Gesamtstrafe in dem angefochtenen Urteil die hierfür - weil es sich insoweit um einen eigenen Akt der Strafzumessung handelt (zu vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2009 - 2 StR 377/09 -) - erforderliche Begründung gänzlich fehlt, ist der gebildeten Gesamtstrafe bereits aufgrund der durch den aufgezeigten Rechtsfehler bedingten Aufhebung der der Gesamtstrafenbildung zugrunde liegenden Einzelstrafen der Boden entzogen, so dass auch der Ausspruch über die Gesamtstrafe keinen Bestand haben kann.
  • BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16

    Revisionsbegründung (Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge)

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Dementsprechend erweist sich eine Verfahrensrüge bereits dann als unzulässig, wenn die zu der Verfahrensbeanstandung angegebenen Tatsachen insgesamt oder auch nur zum Teil unzutreffend sind (BGH, Beschluss vom 11.01.2017 - 1 StR 186/16 -, Beschluss vom 10.05.2011 - 4 StR 584/10 - KK-StPO/Gericke, a.a.O., Rn. 38).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21
    Anders als im Rahmen des § 142 StGB reicht hier die Feststellung, dass nicht nur ein Bagatellschaden eingetreten ist, nicht aus, da die Wertgrenze für einen entsprechenden (Gefährdungs-)Schaden durch die Rechtsprechung des BGH bei 750,- Euro angesetzt wird (zu vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2019 - 4 StR 86/19 - Beschluss vom 04.12.2012 - 4 StR 435/12 -).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19

    Gefährdung des Straßenverkehrs (fremde Sache von bedeutendem Wert:

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1996 - 5 Ss 348/96

    Straßenverkehrsrecht; keine Unfallflucht bei belanglosem Schaden

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

  • OLG Frankfurt, 25.02.2020 - 1 Ss OWi 1508/19

    Notwendige Feststellung zum Vorliegen eines qualifizierten Rotlichverstoßes

  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 3 Ss 493/04

    Schuldunfähigkeit; hohe Blutalkoholkonzentration; Erfahrungssatz; Vollrausch;

  • OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12

    Schuldunfähigkeit (Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration)

  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die

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