Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.07.2014 - I-15 W 92/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
Auslegung als Erbverzicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auslegung als Erbverzicht
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Vereinbarung in einem Übernahmevertrag, durch den ein Abkömmling erklärt, er sei nach dem Erhalt eines Geldbetrages "vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und Todes wegen ein für alle Male abgefunden" als Erbverzicht; Auslegung einer Abfindungsklausel ...
- wertermittlerportal
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 2346
Auslegung einer Vereinbarung in einem Übernahmevertrag, durch den ein Abkömmling erklärt, er sei nach dem Erhalt eines Geldbetrages "vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und Todes wegen ein für alle Male abgefunden" als Erbverzicht - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zu Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles.
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Ein für alle Male abgefunden kann als Erbverzicht auszulegen sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Abfindungsklausel als Erbverzicht
- lto.de (Kurzinformation)
Erbauseinandersetzung - "Ein für alle Male abgefunden" bedeutet Erbverzicht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
"Ein für alle Male abgefunden" - Auslegung als Erbverzicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auslegung einer Vereinbarung in einem notariellen Vertrag als Erbverzicht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Ein für alle Male abgefunden" - Wer das in einem Erbvertrag erklärt, spricht damit einen Erbverzicht aus
- nwb.de (Kurzmitteilung)
"Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Ist "Unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden" ein Erbverzicht?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auslegung einer Vereinbarung in einem notariellen Vertrag als Erbverzicht
- haerlein.de (Kurzinformation)
Auslegung als Erbverzicht
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Erbverzicht: "Ein für alle Male abgefunden"
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
"Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
"abgefunden sein" als Erbverzicht
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Doppelter Erbverzicht: Auf die Formulierung kommt es an
- anwalt.de (Kurzinformation)
"Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgefunden sein als Erbverzicht
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
"Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorsicht vor unbedachtem Erbverzicht im Erbauseinandersetzungsvertrag
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wortwahl "Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein - Vertragsinhalt lässt kein anderes Auslegungsergebnis zu
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Wann liegt ein Erbverzicht vor?
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung einer Abfindungsregelung als Erbverzicht
- schneideranwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Erbauseinandersetzungsvertrag kann allgemeinen Erbverzicht enthalten - auch ohne Verwendung der Bezeichnung Erbverzicht
Verfahrensgang
- AG Kamen - 8 VI 614/13
- OLG Hamm, 22.07.2014 - I-15 W 92/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 959
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.01.1995 - 1Z BR 22/94
Gegenleistung für Erbverzicht
Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2014 - 15 W 92/14
Bei der Auslegung, ob die in einem Vertrag getroffene Verfügungen einen Erbverzicht im Sinne des § 2346 BGB darstellt, ist der von den Vertragspartnern erklärte übereinstimmende Wille nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 7; BayObLG NJW-RR 1995, 648;… Münchener Kommentar zum BGB-Wegerhoff, 6. Auflage, § 2346 Rn.4). - OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2014 - 15 W 92/14
Bei der Auslegung, ob die in einem Vertrag getroffene Verfügungen einen Erbverzicht im Sinne des § 2346 BGB darstellt, ist der von den Vertragspartnern erklärte übereinstimmende Wille nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 7; BayObLG NJW-RR 1995, 648;… Münchener Kommentar zum BGB-Wegerhoff, 6. Auflage, § 2346 Rn.4).
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 1 O 3/19 Der Verfügungsgrund darf im Rahmen der einstweiligen Verfügung nicht mit der materiellrechtlichen Wiederholungsgefahr gleichgesetzt bzw. verwechselt werden (…OLG Dresden, Urt. v. 7.4.2005, 9 U 263/05, NJW 2005, 1871 - amtlicher Leitsatz und Gründe; so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.1.2005, 15 W 92/14;… Meyer in BeckOK Vorwerk/Wolf, 34. Edition, Stand 1.9.2019, § 935, Rn. 14, Drescher, in Müko, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 935, Rn. 17).