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   OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05   

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OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05 (https://dejure.org/2005,9371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2005 - 5 U 69/05 (https://dejure.org/2005,9371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2005 - 5 U 69/05 (https://dejure.org/2005,9371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsschluss bei Missachtung der Beschränkungen seiner Befugnisse durch den Geschäftsführer; Auswirkung der Beschränkung im Innenverhältnis auf das Außenverhältnis bei "Missbrauch der Vertretungsmacht"; Begriff der "Weisung"

  • Judicialis

    GmbHG § 35; ; GmbHG § 37 Abs. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 158; ; BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § 433; ; BGB § 449; ; BGB § 929; ; BGB § 985

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 35 § 37 Abs. 2
    Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen GmbH-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2006, 827
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Hat eine GmbH nämlich nur einen einzigen Gesellschafter, so kann die GmbH keinen anderen Willen als den des Gesellschafters haben (vgl. BGH WM 2004, 1037 ff.; BGHZ 119, 257 ff.) - entsprechendes muss für die Kenntnis bestimmter, rechtlich erheblicher Umstände gelten.
  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Grund hierfür ist, das Sinn und Zweck des § 166 Abs. 2 BGB es gebieten, dem Vertretenen durch Zwischenschaltung eines nicht wissenden Bevollmächtigten oder nicht kennenden (gesetzlichen) Vertreters die Unschädlichmachung der eigenen Kenntnis zu verwehren (BGHZ 38, 65 ff.; BGHZ 50, 364 ff.; BayOblG, NJW-RR 1998, 907 ff.).
  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Grund hierfür ist, das Sinn und Zweck des § 166 Abs. 2 BGB es gebieten, dem Vertretenen durch Zwischenschaltung eines nicht wissenden Bevollmächtigten oder nicht kennenden (gesetzlichen) Vertreters die Unschädlichmachung der eigenen Kenntnis zu verwehren (BGHZ 38, 65 ff.; BGHZ 50, 364 ff.; BayOblG, NJW-RR 1998, 907 ff.).
  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Entgegen der in Anlehnung an die Entscheidung BGHZ 50, 112 ff vertretenen Auffassung der Beklagten hält der Senat darüber hinaus - der herrschenden Literaturmeinung und der neueren Rechtsprechung des BGH (GmbHR 1988, 260; GmbHR 1984, 96 ff.), in der ein subjektives Element jedenfalls explizit nicht mehr gefordert wird, folgend - ein bewusstes Handeln zum Nachteil der Gesellschaft nicht für erforderlich.
  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Grund hierfür ist, das Sinn und Zweck des § 166 Abs. 2 BGB es gebieten, dem Vertretenen durch Zwischenschaltung eines nicht wissenden Bevollmächtigten oder nicht kennenden (gesetzlichen) Vertreters die Unschädlichmachung der eigenen Kenntnis zu verwehren (BGHZ 38, 65 ff.; BGHZ 50, 364 ff.; BayOblG, NJW-RR 1998, 907 ff.).
  • OLG Stuttgart, 02.06.1999 - 9 U 246/98
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Dabei liegt ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht nicht nur vor, wenn Geschäftsführer und Geschäftspartner zum Schaden der Gesellschaft vorsätzlich zusammenwirken (sog. Kollusion) (vgl. hierzu BGH, WM 1984, 305; OLG Hamm, GmbHR 1997, 999 ff.; Rowedder/Schmidt-Lenthoff, 4. Aufl. 2002, § 37 Rdnr. 54), sondern auch wenn der Geschäftsführer seine Geschäftsführerbefugnis objektiv überschreitet und der Geschäftspartner die Überschreitung der Innenbefugnis durch den Geschäftsführer positiv kennt oder diese für ihn nach den Umständen evident ist, ohne dass es auf Seiten des Geschäftsführers als Vertreter eines bewussten Handelns zum Nachteil der Gesellschaft bedürfte (vgl. Baumbach/Hueck-Zöllner, 17. Aufl. 2000, § 37 Rdnr. 28 m. w. N.; Luther/Hommelhoff, 16. Aufl. 2004, § 35 Rdnr. 12 ff. m. w. N.; Roth/Altmeppen, 5. Aufl. 2005, § 37 Rdnr. 42 m. w. N.; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009 ff.).
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Hat eine GmbH nämlich nur einen einzigen Gesellschafter, so kann die GmbH keinen anderen Willen als den des Gesellschafters haben (vgl. BGH WM 2004, 1037 ff.; BGHZ 119, 257 ff.) - entsprechendes muss für die Kenntnis bestimmter, rechtlich erheblicher Umstände gelten.
  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96

    Rückzahlung eines Darlehens; Strohmannfunktion eines Gesellschafters;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Dabei liegt ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht nicht nur vor, wenn Geschäftsführer und Geschäftspartner zum Schaden der Gesellschaft vorsätzlich zusammenwirken (sog. Kollusion) (vgl. hierzu BGH, WM 1984, 305; OLG Hamm, GmbHR 1997, 999 ff.; Rowedder/Schmidt-Lenthoff, 4. Aufl. 2002, § 37 Rdnr. 54), sondern auch wenn der Geschäftsführer seine Geschäftsführerbefugnis objektiv überschreitet und der Geschäftspartner die Überschreitung der Innenbefugnis durch den Geschäftsführer positiv kennt oder diese für ihn nach den Umständen evident ist, ohne dass es auf Seiten des Geschäftsführers als Vertreter eines bewussten Handelns zum Nachteil der Gesellschaft bedürfte (vgl. Baumbach/Hueck-Zöllner, 17. Aufl. 2000, § 37 Rdnr. 28 m. w. N.; Luther/Hommelhoff, 16. Aufl. 2004, § 35 Rdnr. 12 ff. m. w. N.; Roth/Altmeppen, 5. Aufl. 2005, § 37 Rdnr. 42 m. w. N.; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009 ff.).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 56/82

    Weiterleitung von Geldbeträgen - Steuerberater - Gesellschafterversammlung -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Entgegen der in Anlehnung an die Entscheidung BGHZ 50, 112 ff vertretenen Auffassung der Beklagten hält der Senat darüber hinaus - der herrschenden Literaturmeinung und der neueren Rechtsprechung des BGH (GmbHR 1988, 260; GmbHR 1984, 96 ff.), in der ein subjektives Element jedenfalls explizit nicht mehr gefordert wird, folgend - ein bewusstes Handeln zum Nachteil der Gesellschaft nicht für erforderlich.
  • BGH, 14.03.1988 - II ZR 211/87

    Erteilung der Genehmigung zur Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05
    Entgegen der in Anlehnung an die Entscheidung BGHZ 50, 112 ff vertretenen Auffassung der Beklagten hält der Senat darüber hinaus - der herrschenden Literaturmeinung und der neueren Rechtsprechung des BGH (GmbHR 1988, 260; GmbHR 1984, 96 ff.), in der ein subjektives Element jedenfalls explizit nicht mehr gefordert wird, folgend - ein bewusstes Handeln zum Nachteil der Gesellschaft nicht für erforderlich.
  • BGH, 19.06.2006 - II ZR 337/05

    Außenwirkung von durch Gesellschafterbeschluss begründeten Beschränkungen der

    Vorinstanzen: LG Paderborn, Entscheidung vom 07.03.2005 - 4 O 332/04 - OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2005 - 5 U 69/05 -.
  • LG Essen, 09.09.2013 - 44 O 164/10

    Prozess nach Insolvenz: Ex-Arcandor-Chef Middelhoff muss Millionen zurückzahlen

    Vielmehr sind die Rechtsgrundsätze auch dann anzuwenden, wenn die bedachten Vorstandsmitglieder - wie hier - die Überschreitung der Befugnisse durch den ständigen Ausschuss bei gewissenhafter Prüfung erkennen mussten und sich dieser für sie ungünstigen Erkenntnis verschlossen (vgl.: OLG Hamm, 22.08.2005 - 5 U 69/05 - NZG 2006, 827).
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Der Begriff des "Handelns auf Weisung" ist hierbei weit auszulegen, um die Erreichung des Gesetzeszecks sicherzustellen, dass nicht durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGHZ 50, 364. BayOblG NJW-RR 1989, 907. OLG Hamm NZG 2006, 827. Palandt - Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 166, Rdnr. 11).
  • FG Köln, 05.08.2014 - 11 K 654/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines

    Entsprechendes gilt für die Kenntnis bestimmter, rechtlich erheblicher Umstände (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.8.2005 5 U 69/05, NZG 2006, 827).

    Ausreichend ist, dass der Vertretene das Geschäft veranlasst hat oder er trotz Kenntnis nicht eingreift, obwohl er dies könnte oder das Geschäft in seiner Anwesenheit abgeschlossen wird und er nicht widerspricht (vgl. BGH-Urteil vom 21.6.1968 V ZR 32/65, BGHZ 50, 364 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 22.8.2005 5 U 69/05, NZG 2006, 827; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Auflage 2014, § 166 Rn. 11; Schramm, in MüKo, BGB, § 166 Rn. 58 m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Koloskopie; Aushändigung

    Die Aushändigung und Unterzeichnung von Merkblättern oder Aufklärungsbögen ersetzt jedoch nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient, sondern ist lediglich ein Indiz dafür, dass die Aufklärung nach Maßgabe der schriftlichen Bestätigung stattgefunden hat (OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2005 - 5 U 69/05; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Auflage, Rn. 208; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Auflage, Kap.C Rn. 88).
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Der Begriff des "Handelns auf Weisung" ist hierbei weit auszulegen, um die Erreichung des Gesetzeszecks sicherzustellen, dass nicht durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGHZ 50, 364. BayOblG NJW-RR 1989, 907. OLG Hamm NZG 2006, 827. Palandt - Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 166 Rdnr. 11).
  • OLG Hamm, 11.07.2019 - 22 U 46/18

    Anspruch der Nebenintervenientin auf Löschung der zu Gunsten der Beklagten

    Jedoch schlagen diese ausnahmsweise mit der Folge der schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch, wenn die Grundsätze über den Missbrauch der Vertretungsmacht eingreifen und dem Geschäftspartner der Missbrauch bekannt war (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.1983 - II ZR 56/82 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2005 - 5 U 69/05 -, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl. 2019, § 164 Rn. 14).

    Dabei liegt ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht nicht nur vor, wenn Geschäftsführer und Geschäftspartner zum Schaden der Gesellschaft vorsätzlich zusammenwirken (sog. Kollusion), sondern auch, wenn der Geschäftsführer seine Geschäftsführerbefugnis objektiv überschreitet und der Geschäftspartner die Überschreitung der Innenbefugnis durch den Geschäftsführer positiv kennt oder diese für ihn nach den Umständen evident ist, ohne dass es auf Seiten des Geschäftsführers als Vertreter eines bewussten Handelns zum Nachteil der Gesellschaft bedürfte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2005 a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 22.02.2011 - 19 U 133/10

    Mißbrauch der Vertretungsmacht, Wissenszurechnung

    Da Herr C2 jedoch bei der Klägerin oder ihrer Muttergesellschaft die alleinige beherrschende Stellung inne hatte, konnte die Klägerin keinen anderen Willen haben, als seinen (vgl. OLG Hamm, NZG 2006, 827 m. w. N.).
  • LG Bochum, 14.11.2018 - 6 O 383/16
    OLG Hamm VersR 2011, 625; OLG Hamm Beschlüsse vom 29.04.2008 - Az. 26 U 32/08 - und vom 06.02.2009 - Az. 26 U140/08 und vom 03.04.2009 - Az. 26 31/09 - und vom 07.01.2014 - Az. 26 U 160/13 sowie Urteil vom 19.06.2012 - Az. 26 U 188/11, OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2005 - 5 U 69/05- und MedR 2010, 570 = VersR 2010, 1221).
  • LG Essen, 04.08.2022 - 41 O 15/15

    Grundbuchberichtigungsanspruch

    Eine durch einen Vertreter abgegebene Willenserklärung ist als unwirksam anzusehen, wenn der Vertreter seine Vertretungsmacht missbraucht hat und sich dies der Gegenseite geradezu aufdrängen musste (BGH, Urteil vom 08.01.2019, II ZR 364/18, juris Rn. 40; BGH, Beschluss vom 10.04.2006, II ZR 337/05, juris Rn. 3; OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2005, 5 U 69/05, juris Rn. 29).
  • LG Dortmund, 18.11.2021 - 18 O 1/20

    Grundbuchberichtigungsanspruch

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