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OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ws 461/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StGB § 353
Steuergeheimnis; Durchbrechung; Offenbarungsbefugnis; Verletzung; Dienstgeheimnis; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdacht einer Straftat eines Amtsträgers als Rechtfertigung für die Durchbrechung des Steuergeheimnisses; Anordnung der Aufnahme von durch die Staatsanwaltschaft eingestellten Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung des Steuergeheimnisses; Hinreichender ...
- Judicialis
StGB § 353
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 162
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89
Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ws 461/06
Sofern ein Anfangsverdacht bestand, konnte das Oberlandesgericht die Erhebung der öffentlichen Klage in Form des Antrags auf gerichtliche Voruntersuchung anordnen, weil dies keine Entscheidung über die Eröffnungsreife voraussetzte (vgl. Rieß NStZ 1986, 433, 438 f.; KG NStZ 1990, 355; OLG Hamm StV 2002, 128). - OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ws 227/98
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ws 461/06
Sofern ein Anfangsverdacht bestand, konnte das Oberlandesgericht die Erhebung der öffentlichen Klage in Form des Antrags auf gerichtliche Voruntersuchung anordnen, weil dies keine Entscheidung über die Eröffnungsreife voraussetzte (vgl. Rieß NStZ 1986, 433, 438 f.; KG NStZ 1990, 355; OLG Hamm StV 2002, 128). - OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01
Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ws 461/06
Unter Berücksichtigung der prinzipiellen strafprozessualen Rollen- und Aufgabenverteilung und der Begründung für den Wegfall des Rechtsinstituts der gerichtlichen Voruntersuchung ist der das Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft einschränkende § 173 Abs. 3 StPO mithin eng auszulegen; er erlaubt dem Gericht daher lediglich, zur Vorbereitung seiner Entscheidung lückenschließende Ermittlungen begrenzten Umfangs durchzuführen, mit denen das schon von der Staatsanwaltschaft gewonnene Ermittlungsergebnis nur noch zusätzlich ergänzt werden kann (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 3 zu § 173;… OLG Hamm, a.a.O. m.w.N.;… KG, a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 308).