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   OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07   

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https://dejure.org/2007,6552
OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07 (https://dejure.org/2007,6552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2007 - 3 Ss 480/07 (https://dejure.org/2007,6552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2007 - 3 Ss 480/07 (https://dejure.org/2007,6552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falsche Angabe des Personenstandes gegenüber der Ausländerbehörde als unrichtige und strafbare Angabe zur Identität; Aburteilung wegen wiederholt unrichtiger Angaben zur Identität nach bereits früherer Verurteilung wegen gleicher Falschangaben; Sperrwirkung bei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 5; AufenthG § 49 Abs. 1 a.F.; AufenthG § 49 Abs. 2 n.F.; AuslG § 82 Abs. 2 Nr. 2; AuslG § 95 Abs. 2 Nr. 2
    D (A), Strafrecht, Falschangaben, Strafklageverbrauch, Identitätstäuschung, Personenstand, Eheschließung

  • Judicialis

    AufenthG § 49 Abs. 2; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 261

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Minden - 13 Ds 578/06
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 154
  • NStZ-RR 2008, 268
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 28.09.1987 - 4 Ss OWi 725/87

    Verweigerung der Rücksendung eines Anhörungsbogens; Verkehrsordnungswidrigkeiten;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07
    Der Feststellung der Identität dienen regelmäßig die Angaben zu Vornamen, Familiennamen und gegebenenfalls Geburtsnamen, Ort und Zeit der Geburt sowie die Angabe der Anschrift (OLG Hamm NJW 1988, 274 - zu § 111 OWiG -).

    Geschütztes Rechtsgut dieser Vorschrift ist nicht nur das staatliche Interesse an der Identitätsfeststellung einer Person, sondern auch das staatliche Interesse an der Kenntnis weiterer Personenangaben, um staatliche Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können (vgl. OLG Hamm NJW 1988, 274; KK-OWiG-Rogall, 3. Aufl. § 111 Rdn. 4).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07
    v. 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05 - zu beachten.

    b) Der neue Tatrichter wird insbesondere auch zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Wahrung des in der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Schuldprinzips in Fällen derartiger "wiederholender Verurteilungen" stellt (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05), gewahrt sind.

  • OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07
    a) Soweit das Amtsgericht der Strafbarkeit zu Grunde legt, dass die Angeklagten wahrheitswidrig angegeben hätten, sie seien in Q (Weißrussland) geboren und hätten die weißrussische Staatsangehörigkeit, ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft, da sie lückenhaft (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 02.08.2007 - 3 Ss 319/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01) ist.
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07
    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass zur revisionsgerichtlichen Überprüfung, ob ggf. eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus einer früherern Verurteilung in Betracht kommt, grundsätzlich die Angabe erforderlich ist, wann die Vorverurteilung rechtskräftig geworden ist bzw. wann das letzte Urteil, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten (ggf. ein Berufungsurteil), ergangen ist (vgl. dazu BGH NStZ 2002, 590).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07
    a) Soweit das Amtsgericht der Strafbarkeit zu Grunde legt, dass die Angeklagten wahrheitswidrig angegeben hätten, sie seien in Q (Weißrussland) geboren und hätten die weißrussische Staatsangehörigkeit, ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft, da sie lückenhaft (vgl. dazu BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 02.08.2007 - 3 Ss 319/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01) ist.
  • LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17

    Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt

    Die Höhe des Kompensation beschränkt sich dabei zumeist auf die Anrechnung eines eher geringen Bruchteils der Strafe (BGH, NStZ-RR 2008, 268).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 3 Wx 199/11

    Standesamtliche Registrierfähigkeit einer in Nigeria geschlossenen Ehe eines

    Zwar ist die Identität der Partner wesentliches Element der Eheschließung, verlangt das höchstpersönliche Eheband, dass die Identität der Partner zweifelsfrei feststeht (Staudinger- Mankowski, BGB 70. Auflage 2011 EGBGB Art. 13 Rdz. 222 ) und dienen regelmäßig die Angaben zu Vornamen, Familiennamen und gegebenenfalls Geburtsnamen, Ort und Zeit der Geburt sowie die Angabe der Anschrift der Feststellung der Identität (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 154).
  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
    Je nach Zweck der behördlichen Befragung kann es gerade nicht nur um die Identitätsfeststellung gehen, so dass auch über eine Identität hinausreichende Angaben in jenen Fällen verlangt werden können, in denen der Staat anderenfalls alle seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß durchführen könnte (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 154, 155 [OLG Hamm 22.11.2007 - 3 Ss 480/07] ; Rogall in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 111 Rdn. 4; Mosbacher in Lemke/Mosbacher, a.a.O., § 111 Rdn. 2).

    Im Gegensatz zu den ausländerrechtlichen Aufenthaltstiteln nach § 4 AufenthG wurde die Duldung in § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erst wieder durch die Gesetzesänderung vom 19. August 2007 (BGBl. Teil 1, S. 1970) im Wege einer "redaktionellen Korrektur" tatbestandlich aufgeführt (BR-Drs. 224/07, S. 360; BT-Drs. 16/5065, S. 199, 212), so dass wegen der zeitweisen Abschaffung dieser Tatbestandsalternative nach § 2 Abs. 3 StGB Straffreiheit eingetreten ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 154, 155 [OLG Hamm 22.11.2007 - 3 Ss 480/07] ).

  • KG, 16.07.2008 - 1 Ss 86/08

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Identitätstäuschung,

    Daß sich die Rechtslage für andere behördliche Personalienfeststellungen nach § 111 OWiG abweichend darstellen kann, ist für die hier zur Aburteilung gestellten Sachverhalte ohne Belang (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 154, 155; Rogall in Karlsruher Kommentar, § 111 OWiG, Rdn. 4).
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